Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 20 Seiten
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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)
In Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte gibt es gemäss dem Kanton NE Vorbehalte
gegenüber der Akzeptanz von 5G-Antennen, die möglicherweise für die Erbringung der
Grundversorgungsinternetdienste zum Einsatz kommen. Eine angemessene Entschädigung für die Eigentümer, die eine entsprechende Installation akzeptieren würden, sollte in Betracht gezogen werden. Im Gegensatz zu Satellitensystemen, deren Datenvolumen begrenzt ist, sind diese
terrestrischen Technologien wirtschaftlich tragfähig und ermöglichen die Abdeckung von Gebieten, in denen die Kosten für Glasfaserkabel untragbar sind.
Gemäss AG Berggebiet und Luzern West sollten unzufriedene Kunden bei einer neutralen Stelle, beispielsweise beim BAKOM, oder einer neu zu schaffenden Ombudsstelle Beschwerde einreichen können, wenn sie die minimale Grundversorgung nicht geliefert erhalten.
Inclusion Handicap macht ergänzend darauf aufmerksam, dass der UNO-Ausschuss in seinen Schlussempfehlungen zuhanden der Schweiz diese auffordert, die drei Schweizer Gebärdensprachen als offizielle Sprachen zu anerkennen sowie den Zugang zu und die Verwendung von
Gebärdensprachen in allen Lebensbereichen zu fördern. Der Ausschuss empfiehlt zudem der
Schweiz, ausreichende Mittel für die Nutzung der Gebärdensprache bereitzustellen.
Die Gehörlosenzentrale merkt an, dass der «Analysebericht der Grundversorgung 2024» in den Kriterien (Ziffer 3.3.1.2) wie auch die Schlussfolgerungen (Ziffer 3.1.3) einige Unklarheiten und Fehleinschätzungen in Bezug auf die mögliche Aufnahme einer Anwendung für den Zugang zu Notrufdiensten für Hörbehinderte (App DeafVoice) enthalten.
Der Kanton VD fordert, dass die FDV-Revision eine umfassendere Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, wie Menschen mit kognitiven oder motorischen Beeinträchtigungen, ermöglicht.
Der Kanton GE merkt an, dass das Prinzip der Qualität und Sicherheit von besonderer Bedeutung für die Rettungsdienste des Kantons sei, die unter allen Umständen erreichbar sein müssen. Dies sei oft nur über die Grundversorgung möglich. Entsprechend wird bedauert, dass die Anbindung der
Notrufzentralen (Blaulicht) an das Netz der Grundversorgungskonzessionärin (Anschluss,
Weiterleitung der Anrufe und Zugang zur Datenbank) nicht vollständig übernommen wird.