Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 20 Seiten
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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)
Absatz 1
Buchstabe b
Aus Sicht der RKGK sind die Preisobergrenzen für die beiden Zugangsdienste zum Internet
(10/1 Mbit/s und 80/8 Mbit/s) fraglich.
AG Berggebiet und Luzern West sind der Auffassung, dass die Preisfestlegung ein veraltetes und ungerechtes Modell sei, und schlagen vor, dass die Tarife nach den effektiv gelieferten Bandbreiten und nicht nach einem theoretisch möglichen Maximum berechnet werden sollten.
Der Kanton JU hält den Preis für den Zugangsdienst zum Internet von 10/1 Mbit/s für überhöht. Für diesen Preis sollten höhere Datenraten vorgesehen werden, nämlich 40/4 Mbit/s. Der Kanton VD fordert ebenfalls, dass die für den Preis von 45 Franken angebotene Übertragungsrate nach oben korrigiert wird.
Schluein, Surselva, Trun und Viamala sowie SAB sind der Ansicht, dass nur das neue Angebot (80/8 Mbit/s) beibehalten werden soll, jedoch zu der für das minimale Angebot (10/1 Mbit/s)
vorgesehenen Preisobergrenze von 45 Franken pro Monat.
Die Kantone GR und UR sowie RKGK fordern, dass die Preisobergrenze von 45 Franken pro Monat für ein symmetrisches Basisangebot mit Down- und Upload-Datenraten von 80 Mbit/s gilt.
Salt verlangt stattdessen eine monatliche Preisobergrenze von 100 Franken für ein Angebot mit Datenraten von 80/8 Mbit/s.
Dem Kanton VS erscheinen die Preisobergrenzen, die für die beiden Angebote mit Übertragungsraten von 80/8 Mbit/s (mit oder ohne Telefondienst) festgelegt wurden, zu hoch.
Buchstabe c
Swisscom lehnt die vorgeschlagene Preissenkung für den Zugangsdienst zum Internet (10/1 Mbit/s) und den öffentlichen Telefondienst ab und fordert, dass die derzeitige Preisobergrenze von
55 Franken pro Monat beibehalten wird.
Buchstabe f
Gemäss Inclusion Handicap ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr für ein Telefongespräch zahlen müssen als andere Menschen; dies auch dann, wenn durch die
Transkription das (gleiche) Gespräch länger dauert.
Art. 22a Versand der Papierrechnung
Swisscom und Travail.Suisse begrüssen die neue Bestimmung. Der Kanton SG kann die
Bestimmung nachvollziehen und geht davon aus, dass es sich um ein zurückgehendes Bedürfnis handle.
4 Weitere Bemerkungen und Vorschläge
Die Piratenpartei würde es in Zukunft begrüssen, wenn sie als politische Partei in die Adressatenliste aufgenommen werde. Auch findet sie es sehr bedenklich, dass für die Stellungnahme auf eine proprietäre Software verwiesen wird (Word der Firma Microsoft), wo es doch heute zahlreiche offene und freie Dateiformate gibt. Zudem fordert sie, dass IPv6 in der Grundversorgung enthalten sein muss. Dies kann auch über die Dienstleistung eines Dritten erfolgen, muss aber in der
Grundkonfiguration enthalten sein. Weiter wünscht sie eine Ergänzung, welche bei der Nutzung der Grundversorgung und den vorgeschriebenen Preisobergrenzen unbegrenztes Datenvolumen
festschreibt.