Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 20 Seiten
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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)
Inclusion Handicap verweist betreffend die Anliegen der gehörlosen Menschen und ihr Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache vollumfänglich auf die Stellungnahme des SGB-FSS
Der Verein digitalswitzerland schliesst sich der Stellungnahme seines Mitgliederverbands asut und dessen Forderungen in Bezug auf die notwendigen Anpassungen zur umsichtigen Umsetzung der Prinzipien der Technologieneutralität sowie der Subsidiarität an.
Die Piratenpartei beschränkt sich in der Stellungnahme auf ihre Kernanliegen. Mit Verzicht auf umfassende allgemeine Anmerkungen oder auf Anmerkungen zu einzelnen Regelungen sei jedoch keine Zustimmung zu solchen Regelungen verbunden.
Der HEV äussert sich grundsätzlich nicht zu der Grundversorgung und deren Anpassungen.
2 Allgemeine Bemerkungen
Die Kantone AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SG, TG, TI, VS, ZG und ZH, die
Parteien Die Mitte und SPS, die Dachverbände SAB, SBV, SGV, SGV-USAM, SSV und
Travail.Suisse sowie CP, KKPKS, Schluein, SKS, Surselva, Trun, Viamala und die WEKO
begrüssen die Vorlage im Grundsatz.
Der Kanton UR sowie asut, ComCom, CVCI, digitalswitzerland, FDP, Gewerkschaftsbund, Glasfasernetz, glp, Salt, SUISSEDIGITAL, Swico und Swisscom können den Ausbau der
Grundversorgung mit einem zusätzlichen Hochbreitband-Internetzugangsdienst von 80 Mbit/s
unterstützen, sofern die politisch unbestrittenen Massnahmen (Technologiefreiheit,
Subsidiaritätsprinzip, angemessene Umsetzungsfristen, Kostenbeteiligung, nachfrageorientierte Erschliessung) konsequent und praxistauglich umgesetzt werden. Nur so liessen sich die Kosten für die Umsetzung sowie unerwünschte Auswirkungen auf den Wettbewerb in einem vertretbaren
Rahmen halten. Der Kanton UR, asut, digitalswitzerland, FDP, Glasfasernetz, Salt,
SUISSEDIGITAL, Swico und Swisscom stellen zudem fest, dass bei den Massnahmen
Anpassungsbedarf bestehe. Ohne Umsetzung der genannten Massnahmen lehnen asut und
economiesuisse die Erhöhung der Übertragungsrate ab. Gemäss ComCom dürfen die
vorgeschlagenen Änderungen der FDV nicht zur Behinderung einer nationalen
Hochbreitbandstrategie von kantonalen Initiativen oder zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die FDP weist darauf hin, dass ein staatlicher Eingriff zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Augenmass erfolgen müsse. Falls der Markt eine Lösung biete, dürfe der Staat nicht eingreifen und die
unternehmerische Freiheit müsse gewährleistet werden.
Auch die SPS begrüsst den Ausbau, ist jedoch der Ansicht, dass eine gewisse Lockerung der
Massnahmen für die Bereitstellung des neuen Angebots zwingend sei, damit die Kosten für die Erbringung des neuen bzw. zusätzlichen «Premium»-Dienstes von der künftigen Konzessionärin begrenzt werden können. Dabei gehe es um die freie Wahl der Technologie, den Wegfall der
Erschliessungspflicht bei vorhandenem Alternativanschluss (Subsidiaritätsprinzip) sowie
angemessene Umsetzungsfristen.
Weiter begrüssen die IG 5G-freies OW und Schutz vor Strahlung den Ausbau der Grundversorgung. Sie sind jedoch kritisch gegenüber dem Grundsatz der Technologieneutralität und fordern gewisse Anpassungen. Der Kanton UR sowie die RKGK unterstützen die Grundsätze des
Vernehmlassungsentwurfes, sind aber mit den vorgeschlagenen Umsetzungsmassnahmen nicht uneingeschränkt einverstanden. Der HEV unterstützt die Revision der FDV nur unter den
Bedingungen, dass Artikel 18 und 20 E-FDV entsprechend seiner Vorschläge angepasst würden.
Sunrise UPC kann das Bedürfnis der Endkunden nach einer schnellen Internetverbindung
nachvollziehen. Mit Blick auf die heutige, ausgezeichnete Versorgungslage scheine es jedoch fraglich, ob eine Verordnungsanpassung überhaupt nötig sei. Mit dem 80 Mbit/s Internetdienstangebot bewege sich die Schweiz auch im europäischen Vergleich in einem Bereich, der um ein Vielfaches höher sei als in allen EU-Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund sei eine generelle Erhöhung der