Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 20 Seiten

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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)

Down- und Upload. Die Piratenpartei schlägt eine Senkung der Übertragungsrate des 80/8-Mbit/s- Angebots auf 40/40 Mbit/s oder 60/60 Mbit/s vor.

AG Berggebiet und Luzern West fordern zudem, dass die Grundversorgungskonzessionärin innert maximal einem Jahr nach Inkrafttreten des Entwurfs die Übertragungsrate von 80/8 Mbit/s garantieren müsse, solange sich keine potenzielle lokale Kooperationspartnerin fände. Dieser Minimalwert solle jährlich um 50 Prozent erhöht werden. Auch der Kanton LU schlägt eine regelmässige Erhöhung der Übertragungsrate vor, diese soll jedoch gekoppelt an das Wachstum des Datenvolumens erfolgen.

Buchstabe e

Ziffer 1

Im Allgemeinen werden der Transkriptionsdienst und der SMS-Vermittlungsdienst, die schon

angeboten werden, von allen anerkannt und unterstützt, da sie Menschen mit Behinderungen eine aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben ermöglichen. So begrüssen die Kantone FR

und SG sowie SGB-FSS, Inclusion Handicap, SPS, Salt, Swisscom und Travail.Suisse die

Beibehaltung dieser Dienste in der Grundversorgung, auch wenn sie immer weniger genutzt werden. Asut stellt die Nützlichkeit dieser Dienste nicht infrage.

Ziffer 2

Generell wird der schon bestehende Vermittlungsdienst über Videotelefonie von allen anerkannt und insgesamt gut mitgetragen, da er es Menschen mit Behinderungen erlaubt, in der Gebärdensprache – die für viele die Erstsprache darstellt – aktiv am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Die

Kantone FR und SG sowie SGB-FSS, Inclusion Handicap, SPS, Salt und Swisscom begrüssen die

Beibehaltung dieses Dienstes in der Grundversorgung. Asut und Travail.Suisse stellen die

Nützlichkeit dieses Dienstes nicht infrage.

Einige Teilnehmende, namentlich SPS und procom, fordern jedoch eine Ausweitung der

Betriebszeiten dieses Dienstes, sodass er rund um die Uhr zur Verfügung steht. Der Kanton SG ist der Ansicht, dass bei der Beurteilung eines Ausbaus der Verfügbarkeitszeiten die Nachfrage und nicht die Kosten als Kriterium herangezogen werden sollte. Procom weist jedoch darauf hin, dass die

Erweiterung der Betriebszeiten schrittweise erfolgen könnte.

Asut und Swisscom führen ins Feld, dass die Verfügbarkeitszeiten des Dienstes auf die üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag) eingeschränkt werden sollten, da gemäss Statistik nur wenige

Hörbehinderte den Dienst nutzen. Für die Kantone AR und UR sowie Salt könnte bei mangelnder Nachfrage eine Einschränkung der Betriebszeiten in Betracht gezogen werden.

Barrierefreier Notrufdienst

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) hat sich die Schweiz verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um in

Gefahrensituationen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu

gewährleisten. Aus diesem Grund fordern SGB-FSS, Gehörlosenzentrale, Inclusion Handicap, SPS und SSV einen direkten und barrierefreien Zugang zu Notrufdiensten rund um die Uhr.

Die Gehörlosenzentrale argumentiert, dass es wirtschaftlich nicht tragbar sei, die Betriebszeiten des Vermittlungsdienstes über Videotelefonie, den procom zurzeit im Auftrag von Swisscom anbietet,

beispielsweise auf 24 Stunden am Tag auszuweiten. Deshalb schlägt sie vor, ihre App DeafVoice als Kommunikationsmittel zusammen mit den Notrufdiensten in den Grundversorgungskatalog

aufzunehmen.