Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 20 Seiten

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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)

Grundversorgungsgeschwindigkeit grundsätzlich nicht nötig. Sie könnten jedoch die Vorlage

mittragen, sofern sowohl das Prinzip der Subsidiarität als auch der Technologieneutralität zwingend verankert und die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens betreffend Anspruchsberechtigung

praxistauglich ausgestaltet werde.

Salt lehnt diese erneute Erhöhung der Mindestanforderungen ab, sofern die Massnahmen («best effort» beim 80 Mbit/s Angebot, erweiterte Subsidiarität und eine echte Technologieneutralität) nicht gewährleistet werden. Auch dürfe die Grundversorgung nur darauf abzielen, Basisdienste

bereitzustellen, nicht jedoch die Spitzenprodukte am Markt. Zudem würde es damit sehr schwierig,

Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Anstatt allen eine höhere Downloadrate aufzuzwingen, wäre ein Bottom-Up-Modell sinnvoller, also ein bedarfsgerechter Ausbau mit situativen respektive lokalen Lösungen. So könnten neben den Fernmeldedienstanbieterinnen Gemeinden oder Kooperationen den Bau der Infrastruktur übernehmen, wo dieser eben nicht durch Fernmeldedienstanbieterinnen

geschieht.

Die SVP lehnt die vorliegende Revision ab, weil sie die Bürgerinnen und Bürger durch höhere

Telekommunikationstarife und höhere Steuern, Gebühren und Abgaben belaste. Trotzdem sei eine gut ausgebaute und zuverlässige Grundversorgung in sämtlichen Regionen der Schweiz wichtig. Das treffe auch auf die Internetversorgung mit einer ausreichend hohen Bandbreite zu. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass diverse Anpassungen vorgenommen und mögliche Risiken besser berücksichtigt werden müssten, wenn der Bundesrat an der Vorlage festhalte. Es sei von zentraler Bedeutung, dass die massive Anhebung des Mindestangebots in der Grundversorgung nicht dazu führe, dass die Bürgerinnen und Bürger durch höhere Gebühren noch stärker belastet oder dass der Wettbewerb auf dem liberalisierten Markt geschwächt werde. Eine schleichende Rückverstaatlichung werde dezidiert abgelehnt. Nicht zuletzt, weil erst die Liberalisierung im Fernmeldebereich zu einer effizienten Grundversorgung nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt habe und die

Schweiz heute mit einer qualitativ sehr guten und hochmodernen Fernmeldeinfrastruktur dastehe.

Asut, digitalswitzerland, SUISSEDIGITAL und Sunrise UPC merken an, dass ein 80 Mbit/s Angebot eine massive Erhöhung darstelle und in Europa – wenn nicht sogar weltweit – ein absolutes Novum sei. Bereits die heutige Grundversorgungsmindestbandbreite von 10/1 Mbit/s sei im internationalen Vergleich ein Spitzenwert. Gemäss asut, Salt und SUISSEDIGITAL sei die Grundversorgung nach dem Fernmeldegesetz als Sicherheitsnetz konzipiert, welches nur subsidiär zum Wettbewerb greifen sollte. Entsprechend seien Eingriffe in den funktionierenden Markt nicht das Ziel dieses

Regulierungsinstrumentes. Die ungedeckten Kosten der Grundversorgung müssten bei einer

Aktivierung des Abgeltungsfonds zudem von der ganzen Branche getragen werden. Ein solches Szenarium gelte es auch nach dem Willen des Bundesrates zu vermeiden.

Gemäss SKS basiert die Regelung der Konzessionsvergabe auf der Annahme, dass sich mehrere Fernmeldedienstanbieter für die Konzession bewerben und aufgrund der Konkurrenzsituation das beste Angebot den Zuschlag erhält. In der Praxis habe sich gezeigt, dass einzig Swisscom in der Lage sei, die Grundversorgung zu erbringen. Es bestehe somit die Gefahr, dass eine allfällige Abgeltung der Grundversorgung aufgrund fehlender alternativer Bewerber zu hoch ausfalle. Finanziert würde diese Abgeltung über einen Branchenfonds. Die Mitbewerber von Swisscom, bzw. deren Kunden,

würden somit die Breitbanderschliessung durch die Swisscom teilweise querfinanzieren und deren marktmächtige Stellung weiter zementieren. Als Alternative zur Finanzierung über einen

Branchenfonds würde eine staatliche Abgeltung vorgeschlagen, wobei eine Beteiligung der Kantone und Gemeinden zu prüfen sei, was allerdings nicht Gegenstand der vorliegenden Revision der FDV sei.

Der Kanton FR nimmt die Evaluation der Leistungen der Grundversorgung zur Kenntnis. Er sei der Ansicht, dass der gewählte Ansatz, der auf klar definierten Zulassungs- und Ausschlusskriterien beruhe, dem Erfordernis der Transparenz in diesem Bereich angemessen Rechnung trage.