Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 20 Seiten
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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)
Grundversorgungskonzessionärin auf den Fonds zurückgreifen würde und somit die anderen
Fernmeldedienstanbieter finanzielle Abgeltungen leisten müssten.
Die Streichung des 10-Mbit/s-Angebotes wird hingegen von den Kantonen GR, JU, LU, UR, VS sowie
AG Berggebiet, Die Mitte, Luzern West, Piratenpartei, RKGK, SAB, SBV, Schluein, Surselva,
Viamala und Trun gefordert.
Der Kanton VD unterstütze die generelle Entwicklung, sei jedoch der Ansicht, dass die in Konsultation gegebene E-FDV einen negativen Effekt haben könnte. Er könne dem Ausbau mit einem 80-Mbit/s-Internetdienst nicht zustimmen, insbesondere, weil er befürchtet, dass zwei Internetdienste die digitale Kluft vergrössern würde und das Ziel der Grundversorgung, allen in unserem Land lebenden
Personen den Zugang einen ausreichenden Mindestdienst zu ermöglichen, gefährden würde. Er fordert stattdessen, dass die Übertragungsrate des 10-Mbit/s-Internetdienstes erhöht werde, mit gleichbleibendem Preis. Der Kanton JU verlangt hingegen, dieses Angebot auf 40/4 Mbit/s zu
erhöhen. Die ComCom schlägt vor, den Upload für das 10-Mbit/s-Angebot auf mindestens 2 oder 3 Mbit/s zu erhöhen, sollte dieses beibehalten werden.
Ziffer 2 Die Kantone AR, FR, GL, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, VS und ZG sowie die ComCom, FDP, Die Mitte, RKGK, SAB, SGV, SSV, Travail.Suisse, Schluein, SKS, Surselva, Trun, Viamala
und die WEKO begrüssen den Ausbau mit einem 80-Mbit/s-Angebot grundsätzlich. Auch Swisscom hält die signifikante Erhöhung der Mindestdatenrate für grundsätzlich tragbar, sofern sie zur
Erbringung dieses neuen Dienstleistungsangebotes vermehrt auf drahtlose
Erschliessungstechnologien zurückgreifen dürfe. Der Kanton FR befürchtet jedoch, dass mit zwei Internetdienstangeboten in der Grundversorgung einige Liegenschaftseigentümer verleitet würden, das billigere Angebot zu wählen, zum Nachteil der Mieter, die nicht zwischen den beiden Angeboten wählen könnten. Er unterstütze zudem explizit die Tatsache, dass der 80-Mbit/s-Internetdienst
«garantiert» werde und fordere, dass die Geschwindigkeit auch bei mehrfacher Nutzung innerhalb eines Quartiers gewährleistet werde.
Damit die Technologieneutralität mit dem 80-Mbit/s-Angebot gewährleistet werden könne, fordern die
Kantone SGund SZ sowie asut, digitalswitzerland, economiesuisse, FDP, Glasfasernetz, Salt, SUISSEDIGITAL, SPS, SSV, Sunrise UPC, SVP, Swico und Swisscom die Formulierung in Artikel
15 Buchstabe d E-FDV anzupassen. Neu soll das Adjektiv «garantiert» in Bezug auf die
Übertragungsrate gestrichen werden. Damit soll dem Einsatz von Mobil- und Satellitentechnologien Rechnung getragen und die Kosten für den Ausbau eingegrenzt werden. Der SSV könnte sich nebst der Streichung auch eine flexiblere Formulierung vorstellen.
Mit Blick auf die technologiebedingten Gegebenheiten im Bereich der Satellitensysteme fordern asut, digitalswitzerland und Swisscom die Upload-Übertragungsrate des 80/8-Mbit/s-Angebot auf 6- Mbit/s-Upload zu senken. Dies primär vor dem Hintergrund, dass bei einer Upload-Übertragungsrate von mindestens 8 Mbit/s voraussichtlich grössere Satellitenschüsseln beziehungsweise
Parabolspiegel mit einem Durchmesser von mehr als 80 cm eingesetzt werden müssten. Für die Installation eines Parabolspiegels mit einem Durchmesser von mehr als 80 cm bedürfe es in den meisten Kantonen überdies einer Baubewilligung. Weiter komme hinzu, dass die grösseren
Parabolspiegel einen wesentlich höheren Stromverbrauch hätten. Eine Upload-Vorgabe von 8 Mbit/s könnte mit anderen Worten den unkomplizierten Einsatz der Satellitensysteme gefährden und sowohl für die Kundschaft als auch für die Konzessionärin unnötig hohe Aufwände verursachen.
Einen symmetrischen Internetdienst fordern die Kantone FR, GR, TI, UR sowie die Piratenpartei und die RKGK. Nicht alle haben jedoch die gleiche Forderung bezüglich der Höhe der Übertragungsrate. Der Kanton GR fordert ein 80/80-Mbit/s-Angebot, die Kantone FR und UR sowie die RKGK wünschen sich ein symmetrisches Angebot von 100/100 Mbit/s und der Kanton TI ein Angebot von 1 Gbit/s im