Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/92: Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) · 20 Seiten

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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)

Der Kanton AI fordert, den Artikel dahingehend zu ergänzen, dass die Grundversorgung mit

80/8 Mbit/s innerhalb der Bauzonen innert fünf Jahren umgesetzt sein muss. Der Kanton GR sowie RKGK bringen denselben Vorschlag an, jedoch mit Datenraten von 80/80 Mbit/s.

Die RKGK ist ausserdem der Ansicht, dass die Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet werden sollte, die Erschliessungskosten transparent offenzulegen, wenn die Kosten der Erbringung des neuen Grundversorgungsdienstes als unangemessen oder zu hoch klassifiziert werden.

Ein nachfragegetriebener Ausbau wird von AG Berggebiet und Luzern West als nicht zielführend erachtet.

Gemäss dem Kanton FR wäre es angebracht gewesen, im erläuternden Bericht insbesondere

geografische Angaben zu machen zu den rund 400 000 Anschlüssen von Swisscom, bei denen die Mindestübertragungsrate von 80 Mbit/s nicht garantiert ist.

Absatz 1

Economiesuisse ist der Meinung, dass die Hoheit für die Beurteilung der alternativen

Erschliessungslösungen Dritter und die Prüfung derer qualitativen Gleichwertigkeit bei den Behörden (BAKOM oder ComCom) liegen sollte.

Für den SGV ist es in aller Interesse, dass das Verfahren betreffend Prüfung der

Anspruchsberechtigung sowie der Bereitstellung eines Dienstes transparent, einfach und sachgerecht ablaufen kann. Die FDP ist der Auffassung, dass bei der Vorgehensweise mit den betroffenen

Akteuren eine praxisnahe Lösung gefunden werden müsse, welche zu einem möglichst geringen Mehraufwand führe.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende haben einige Vorbehalte gegenüber dem vorgeschlagenen Verfahren geäussert. So hält die SVP das Verfahren für sehr bürokratisch und fordert den

Gesetzgeber auf, zu überprüfen, ob es nicht vereinfacht werden könne. Gemäss Glasfasernetz ist die Vorgehensweise kompliziert und kann für Rechtsunsicherheit sorgen. Für asut lässt das Vorgehen zu viele Fragen unbeantwortet. Auch der Kanton SH ist dieser Meinung und weist darauf hin, dass es zu Rechtsunsicherheiten führen könne. Letzteres wird in der Stellungnahme von Swisscom ebenfalls erwähnt.

Um zu einer wirksamen Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips beizutragen, sollte nach Ansicht von Swisscom der Konzessionärin ein von den Anbieterinnen gespiesenes und über den Regulator angebotenes Tool zur Verfügung gestellt werden, mit dem jeweils abgefragt werden könne, ob ein Standort mit 80 Mbit/s erschlossen sei. Der vom BAKOM veröffentlichte Breitbandatlas für Festnetze könne als Grundlage für eine solche Datenbank dienen. Auch andere Teilnehmende – AG sowie Berggebiet, asut, Luzern West, SAB, Sunrise UPC und Swico – befürworten die Bereitstellung eines Online-Tools und erwähnen den Breitbandatlas.

SUISSEDIGITAL schlägt vor, in einem ersten Schritt auf eine Online-Datenbank zurückzugreifen, um zu prüfen, ob ein vergleichbares Angebot vorhanden ist, verweist aber auf die auf seiner Website zur Verfügung gestellte Datenbank, in der die Anschlüsse sämtlicher Mitglieder erfasst sind.

Economiesuisse legt die Nutzung bestehender Vergleichstools der Branchenakteure nahe, die den Endnutzenden den nötigen Überblick geben würden.

Schluein, Surselva und Trun bitten, die Möglichkeit zu prüfen, dass die Konsumentinnen und

Konsumenten ein Online-Tool verwenden können.

Gemäss economiesuisse und Swisscom sollte die Grundversorgungskonzessionärin auf die

Bereitstellung eines Anschlusses verzichten können, wenn der Standort mit einer Übertragungsrate von mindestens 80 Mbit/s erschlossen ist. Auch asut ist dieser Meinung, fügt aber die Kategorie der Anschlüsse mit einer Übertragungsrate von 10 Mbit/s hinzu, und Glasfasernetz spricht von

leitungsgebundenen Anschlüssen, die eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s ermöglichen.