Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/28: Revision der Gewässerschutzverordnung 2022 · 23 Seiten

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Revision der Gewässerschutzverordnung 2023 Ergebnisbericht

• AG möchte präzisieren, dass die Überschreitungen innerhalb eines Jahres in mindestens zwei Proben festgestellt werden (z.B. zwei Zweiwochenmischproben) und dass die mindestens fünf Gewässer, in denen Überschreitungen festgestellt werden müssen, voneinander unabhängige Einzugsgebiete haben.

• Eawag möchte den Prozentsatz der von Überschreitungen betroffenen Gewässer von fünf Prozent auf zwei Prozent senken und die Anforderung "und mindestens auch in fünf Gewässern" streichen.

Demgegenüber stellen 26 Teilnehmende Anträge, die Anforderungen an eine verbreitete Überschreitung in unterschiedlichem Ausmass zu erhöhen:

• 3 Teilnehmende (econoS, SCI, VSGP) beantragen, dass die Anforderung der "mindestens drei Kantone" auf vier und die Anforderung der "mindestens fünf Prozent aller untersuchten Gewässer" auf 10 Prozent erhöht werde und dass das Kriterium "mindestens auch in fünf Gewässern" gestrichen werde.

• 19 Teilnehmende (SBV und 18 seiner Mitgliedverbände (AGORA, AgriGE, AZO, BVAR, BVBB, BVGL, BVLU, BVSG, JULA, SBLV, SGPV, SMP, SOBV, SOV, SwissBeef, SVZ, VSKP, ZSBB) beantragen, dass die Anforderung der "mindestens drei Kantone" auf acht und die Anforderung der "mindestens fünf Prozent aller untersuchten Gewässer" auf 30 Prozent erhöht werde und dass das Kriterium "mindestens auch in fünf Gewässern" gestrichen werde.

• 1 Kanton (AI) beantragt, dass die Mindestanzahl Kantone auf fünf und die Mindestanzahl untersuchter Gewässer mit einer Grenzwertüberschreitung auf 10 erhöht werde.

• 1 Kanton (NE) beantragt ebenfalls die Erhöhung der Mindestanzahl betroffener Kantone auf fünf, nicht aber eine Erhöhung der Mindestanzahl untersuchter Gewässer mit einer Grenzwertüberschreitung.

• FDP fordert den Bundesrat auf, in Absprache mit den direkt betroffenen Branchen nach "realistischeren Lösungen bzgl. den zu erfüllenden Kriterien für Grenzwertüberschreitungen" zu suchen.

Absatz 3 Buchstabe b (Definition der wiederholten Überschreitung eines Grenzwerts)

39 Teilnehmende stimmen dem Buchstaben ganz oder mehrheitlich zu: 14 Kantone (BE, GE, GL, GR, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, TI, ZG), GLP, GPS, SP, GemV, SAB, AquaV, BirdL, GreenP, proNat, PUSCH, SFV, WWF und 3 seiner Sektionen (LU, UR, VS), SVGW, 4Aqua, AWBR, VSA, ECOSWISS, JardinS, FFU, AGB, EAWAG, BioS.

5 Teilnehmende (BL, JU, LU, SG, VKCS) lehnen den Buchstaben ganz oder mehrheitlich ab, weil er die Gewässer zu wenig schütze.

8 Teilnehmende (BPUK, KWL, KBNL, KVU und die 4 Kantone AR, OW, VS, ZH) lehnen den Buchstaben ohne eindeutige Begründung ab. Aus dem Kontext ergibt sich aber, dass sie keine Abschwächung des Gewässerschutzes gegenüber der Vorlage wünschen. Alle 8 stimmen der Bestimmung bei den Oberflächengewässern vorbehaltlos zu und verlangen einzig, dass das Grundwasser abweichend von den Oberflächengewässern beurteilt werde (vgl. unten).

28 Teilnehmende lehnen den Buchstaben ganz oder mehrheitlich ab, weil er den Schutz der Gewässer zu stark betone: 3 Kantone (AG, AI, FR), FDP, econoS, SCI, SBV und 19 seiner Mitgliedverbände (AGORA, AgriGE, AZO, BVAR, BVBB, BVGL, BVLU, BVSG, JULA, Promét, SBLV, SGPV, SMP, SOBV, SOV, SVZ, SwissBeef, VSKP, ZSBB), VSGP.

8 Teilnehmende äussern sich nicht konkret zu diesem Buchstaben: BS, SVP, SGV, SVU, Fair-Fish, WaldS, AgriJu, Privat.

50 Teilnehmende (20 Kantone (AR, BE, BS, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), BPUK, KWL, KBNL, KVU, GLP, GPS, SP, GemV, SAB, Ecoswiss, JardinS, AquaV, BirdL, GreenP, proNat, PUSCH, SFV, WWF und 3 seiner Sektionen (LU, UR,

10/23 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774