Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/28: Revision der Gewässerschutzverordnung 2022 · 23 Seiten
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Revision der Gewässerschutzverordnung 2023 Ergebnisbericht
auch bei Lockergesteinsgrundwasserleitern eine Zone Sh einzuführen, d.h. dass in grossen Teilen der heutigen Zone S2 kein Bauverbot mehr gelten solle.
Übergangsbestimmung Absatz 5 (Zwischen- und Schlussbericht der Kantone zuhanden des BAFU über die Umsetzung von Übergangsbestimmung Absatz 4)
69 Teilnehmende stimmen Übergangsbestimmung Absatz 5 vollständig oder mehrheitlich zu: 24 Kantone (alle ausser VD und NW), BPUK, KWL, KBNL, KVU, VKCS, GemV, GLP, GPS, SP, JardinS, Ecoswiss, SBV und 16 seiner Mitgliedverbände (AgriJU, BVAR, BVBB, BVGL, BVLU, BVSG, BioS, JULA, SBLV, SGPV, SMP, SOBV, SVZ, SwissBeef, VSKP, ZSBB), SVGW, 4Aqua, AWBR, VSA, AquaV, BirdL, FairFish, GreenP, proNat, PUSCH, SFV, WWF und 3 seiner Sektionen (LU, UR, VS), FFU, Eawag.
4 Teilnehmende lehnen Übergangsbestimmung Absatz 5 mehrheitlich oder ganz ab: Kanton VD, SAB, AgriGE, AGB.
14 Teilnehmende äussern sich nicht konkret zu dieser Bestimmung: NW, FDP, SVP, econoS, SCI, WaldS, SGV, AGORA, AZO, Promét, SOV, VSGP, SVU und Privat.
Anträge für eine spätere Frist für den Zwischen- und Schlussbericht:
2 Kantone (BL und UR) beantragen, die Fristen für die Berichterstattung im Einklang mit den gemäss ihren Anträgen zu verlängernden Umsetzungsfristen zu verlängern.
Anträge für eine frühere Frist für den Zwischen- und Schlussbericht:
20 Teilnehmende (GLP, GPS, SP, Ecoswiss, BioS, SVGW, 4Aqua, AWBR, AquaV, BirdL, FairFish, GreenP, proNat, PUSCH, SFV, WWF und 3 seiner Sektionen (LU, UR, VS), FFU) beantragen, die Fristen für die Berichterstattung im Einklang mit verkürzten Umsetzungsfristen zu verkürzen.
Anträge für eine individuelle Frist für den Zwischen- und Schlussbericht:
2 Teilnehmende (SAB und AGB) beantragen, für jeden Kanton einen individuellen Fahrplan zu erstellen und diesen alle zwei Jahre zu überprüfen. AI beantragt, dem BAFU alle 5 Jahre einen Zwischenbericht über die Umsetzung der Schutzmassnahmen einzureichen.
4.3 Anträge ausserhalb der Vorlage / Weitere Vorschläge und Bemerkungen
11 Teilnehmende (SBV und 10 seiner Sektionen (BVAR, BVBB, BVGL, BVLU, JULA, SMP, SOBV, SVZ, SwissBeef, VSKP) beantragen, dass das Gewässermonitoring des BAFU so aufzubauen und zu betreiben sei, dass es die praktische Forschung, Beratung und die Anwender von PSM befähige, die relevanten Eintragspfade zu identifizieren, effiziente Verhinderungsmassnahmen zu entwickeln, welche die pflanzliche Produktion möglichst wenig beeinträchtigen, um so die Ziele des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel zielgerichtet zu erreichen.
Weitere Anträge ausserhalb der Vorlage verlangen:
• die Wiedereinführung von Artikel 19 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV, SR 916.161) (Kanton GR),
• die Änderung von Artikel 3 Absatz 2 VKKL, so dass in Zukunft die Kontrollen nach GSchV auf Landwirtschaftsbetrieben nicht mehr alle 4 Jahre, sondern nur noch alle 8 Jahre durchgeführt werden müssten (Kanton ZG),
• die automatische Anerkennung von EU-Zulassungen für Pflanzenschutzmittel (FDP, SGV),
• die Berücksichtigung von EU-Grenzwerten anstelle eigener Schweizer Grenzwerte und
- falls es in der EU unterschiedliche Grenzwerte geben sollte - die Berücksichtigung des allgemein grosszügigsten Grenzwerts (SGV),
• die Möglichkeit, dass auch Gartenbaubetriebe und Gärtnereien von Investitionshilfen des BLW und der Kantone [bei Sanierungen von Befüll- und Waschplätzen für Pflanzenschutzmittel-Spritzgeräte] profitieren könnten (JardinS),
15/23 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774