Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 17 Seiten
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und den Beitrag zur Winterstromproduktion, mit der insbesondere die Versorgungssicherheit gestärkt wird, berücksichtigen.
Wasserkraftanlagen sollen dann zu den für den Ausbau der Energieversorgung bedeutendsten Anlagen gezählt werden, wenn sie 40 GWh Jahresproduktion aufweisen. In den Jahren 2009 – 2020 wurden in der Schweiz zirka 140 neue Wasserkraftwerke mit einer Leistung über 0,3 MW in Betrieb genommen. Fünf der Anlagen haben eine Jahresproduktion von über 40 GWh. Im Produktionsbereich von 30 bis 40 GWh wurde kein einziges Kraftwerk neu in Betrieb genommen. Es ist zu erwarten, dass die Verteilung sich in den nächsten Jahren, mit Ausnahme der Anlagen unter 5 GWh Jahresproduktion, nicht stark ändert. Anlagen unter 5 GWh Jahresproduktion liegen in der Regel unter der Förderuntergrenze von 1 MW und dürften daher in den nächsten Jahren nur realisiert werden, wenn sie unter eine Ausnahme nach Artikel 19 Absatz 5 EnG fallen. Eine Grenze von 40 GWh würde daher dafür sorgen, dass nur relativ wenige grosse Projekte ins Konzept aufgenommen werden könnten. Die fünfzehn Projekte, die der Runde Tisch Wasserkraft identifiziert hat28, führen nicht alle zu neuer Energieproduktion. Teilweise bewirken sie ausschliesslich eine Verlagerung der Stromproduktion vom Sommerhalbjahr in das Winterhalbjahr. Die Projekte liegen alle über 40 GWh Umlagerung oder neuer Produktion, was dem Vierfachen des Werts des nationalen Interesses von Anlagen mit Speicher entspricht. Der Wert von 40 GWh soll daher nicht nur für Projekte mit neuer Produktion gelten, sondern auch für Projekte, die eine neue Winterproduktion von 40 GWh schaffen, unabhängig davon ob durch Umlagerung oder durch neue Produktion. Sollte sich die Grenze von 40 GWh als zu niedrig erweisen, könnte für Wasserkraftwerke mit deutlichem Produktionsschwerpunkt im Sommerhalbjahr die Grenze höher gelegt werden, z. B. auf 60 GWh. Dies entspricht dem Dreifachen des Werts für das nationale Interesse für Anlagen ohne Speicher. Es befinden sich bereits einige Projekte im Konzessionsverfahren, diese würden nicht dem neuen Verfahrensrecht unterstellt werden.
Windenergieanlagen sollen dann zu den für den Ausbau der Energieversorgung bedeutendsten Anlagen gezählt werden, wenn sie 40 GWh Jahresproduktion aufweisen. Windenergieanlagen in der Schweiz produzieren rund zwei Drittel ihrer Jahresproduktion in den Wintermonaten. Sie sind aus diesem Grund für die Stromversorgung der Schweiz generell als bedeutend anzusehen. Ende 2021 existierten in der Schweiz gut 80 Windenergieprojekte in verschiedenen Planungsstadien. Bei rund 70 Projekten mit einer geschätzten Jahresproduktion von ca. 2200 GWh ist die Nutzungsplanung von der zuständigen kantonalen Behörde noch nicht genehmigt worden. Bei einem Schwellenwert der Jahresproduktion von 40 GWh würden gemäss aktuellem Kenntnisstand von den 70 Vorhaben die dreizehn grössten mit insgesamt einer Produktion von insgesamt rund 800 GWh/a (rund 35 Prozent des Totals) ins Konzept für erneuerbare Energien aufgenommen. Eine
28 Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft vom 13. Dezember 2021 (www.uvek.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung > Runder Tisch Wasserkraft mit gemeinsamer Erklärung abgeschlossen ).