Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 17 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Der Bund wird das Konzept für erneuerbare Energien erarbeiten. Dies wird entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen bedingen. Die neu vorgeschlagenen steuerlichen Abzüge für die Erstellung von Solaranlagen beim Bau neuer Gebäude wird zudem zu gesamtstaatlichen Mindereinnahmen führen. Rund 30 Prozent dieser Mindereinnahmen von 32-40 Millionen Franken (vor Verhaltensanpassungen) dürften bei der direkten Bundessteuer anfallen.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Kantone werden Gesetzesbestimmungen zum konzentrierten Plangenehmigungsverfahren, das sie für die bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen vorsehen müssen, zu erlassen haben. Bis zum Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmungen wird den Kantonsregierungen zudem die Möglichkeit eröffnet, das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren auf Verordnungsstufe zu regeln. Weiter werden die Kantone für die im Konzept festgesetzten Anlagen ihren Richtplan anzupassen sowie die kantonalen Plangenehmigungsverfahren durchzuführen haben. Ob dafür neue Ressourcen notwendig werden, lässt sich derzeit noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Im Weiteren ist davon auszugehen, dass die Zusammenlegung der verschiedenen Verfahren in einem einzigen, konzentrierten Plangenehmigungsverfahren über das Ganze betrachtet zu einer Entlastung führen wird.
Mit der Einführung eines kantonalen konzentrierten Plangenehmigungsverfahrens für die bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen entfällt die eigenständige kommunale Nutzungsplanung, da die zulässige Nutzung des Bodens im Rahmen der Plangenehmigung geordnet wird. Auf der anderen Seite werden die Gemeinden bei der Erarbeitung des Konzepts für erneuerbare Energien und im Rahmen des gestützt darauf erfolgenden Richtplanverfahrens informiert, angehört und können mitwirken. Die Gemeinden können die gestützt auf die Richtplananordnungen getroffenen kantonalen Plangenehmigungsverfügungen zudem bei den zuständigen Rechtsmittelinstanzen anfechten. Mit dem konzentrierten Plangenehmigungsverfahren für die bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen entfällt zudem das kommunale Baubewilligungsverfahren für diese Vorhaben. Dies führt zu einer entsprechenden Entlastung der kommunalen Bewilligungsbehörden.
Da mit der Vernehmlassungsvorlage einzig die Verfahren neu geregelt werden, hat sie keine neuen Auswirkungen auf die urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.
Die neu vorgeschlagenen steuerlichen Abzüge für die Erstellung von Solaranlagen beim Bau neuer Gebäude wird auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu Mindereinnahmen führen. Die Kantone und Gemeinden werden hier einen Anteil von rund 70 Prozent am Total der Mindereinnahmen von 32-40 Millionen Franken (vor Verhaltensanpassungen) zu tragen haben.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit dem beschleunigten Bau der bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der gesetzlich angestrebten Ausbauziele und damit für die sichere Versorgung des Landes mit Elektrizität geleistet werden. Davon profitiert auch die Wirtschaft. Schnellere Verfahren dürften zudem die Verfahrenskosten senken.
Es ist zudem davon auszugehen, dass jedes Jahr etwa 6 000 neue Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden könnten. Die mittleren Erstellungskosten für Photovoltaik-Anlagen im Wohnbereich lagen 2020 bei einer mittleren Leistung von 13 kW bei etwa 27 000 Franken. Das Investitionsvolumen, von dem das lokale Gewerbe profitieren wird, beträgt daher etwa 162 Mio. Franken pro Jahr.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Mit der Beschleunigung gewisser Bewilligungsverfahren wird dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nachgelebt. Zudem werden dadurch auch die Rechte der Gesuchstellenden gestärkt.