Ergebnisbericht 2 (andere)

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

4.11 Ausnahme von der Zulassungspflicht für Arbeitskarren bis 6 km/h

Fragebogen Frage 16: Sind Sie damit einverstanden, dass Arbeitskarren (z. B. Arbeitsbühnen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h künftig ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild in Verkehr gesetzt werden können (Art. 72 Abs. 1 Bst. m E-VZV und Art. 38 Abs. 1 Bst. e E-VVV)?

Tabelle 17 Stellungnahmen zu Frage 16 des Fragenkatalogs Kategorien Ja Nein Verzicht auf STN Kantone 17 81

Verbände, Parteien, Organisationen 28 516

Private, Garagen, Händler 41 321

Befürwortende:

Kantone: AG, AR, BE, FR, GE, GL, JU, NE, OW, SH, SZ, SO, SG, TI, TG, UR und VS.

Verbände, Parteien und Organisationen: AGRO, asa, ASTAG, AGVS, AUTOS, BUL, BFH, CASU, ECONS, IGDHS, L-drive, MOTOS, FRS, PROM, SVP, SGV, SLV, SVLT, SIK, TCS, SBV, LOHN, VSAA, VSBM, EAIVT, VFAS, FAKT und SUVA.

Private, Garagen und Händler: EMC und KO1.

Gegner:

Kantone: AI, BL, BS, GR, LU, NW, ZG und ZH.

Verbände, Parteien und Organisationen: ACVS, KAPOW, KSSD, SSV und SPS.

Private, Garagen und Händler: CSSA, SPEZ und KO2.

Verzicht auf STN:

Kantone: VD.

Verbände, Parteien und Organisationen: ARVAG, ATVSL, ACS, BFU, ECOSW, INFRA, NGF, PROV, PUSCH, RVS, SGB, TS, VCS, DTC, EFINS und ONEX.

Private, Garagen und Händler: RTE.

Bemerkungen der Befürwortenden:

• Aus Sicht der Kantone AG, AR, BE, FR, JU, OW, SH, SZ, TI, TG, UR und VS, sowie asa, AVTLS, CASU, ECONS, VFAS und KO1 wäre sogar eine Geschwindigkeitslimite von 10 km/h angebracht. Es seien etliche Typen von Arbeitskarren bekannt, welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 7 und 10 km/h aufweisen würden.

• Der Kanton UR würde es nicht als sinnvoll erachten, wenn eine neue Kategorie für die geringe Geschwindigkeitsabstufung geschaffen werden müsste.

• Der Kanton TI fordert eine Anpassung von Art. 33 VTS, damit Arbeitswagen mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h von der Prüfung ausgenommen werden.

• AGRO und SLV begrüssen den Vorschlag, weisen aber darauf hin, dass die diesbezügliche Höchstgeschwindigkeit in Deutschland 10 km/h betragen würde. Es sei daher, soweit möglich, auf eine einheitliche Gesetzgebung zu achten.

• Die FAKT zweifelt an, dass ein Importeur eines solchen Fahrzeuges die erforderlichen Richtlinien kennen und seine Endkunden entsprechend schulen würde. Daher sei mit Prüfbericht oder einer Konformität die Funktionstüchtigkeit der Arbeitsbühne in jeder betriebsüblichen und auch kritischen Situation zu beurteilen.

• Der TCS stimmt dem Vorschlag mit dem Vorbehalt zu, dass mit erster Priorität die (Betriebs)Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers für verursachte Schäden aufkommen soll, in Ergänzung zur Deckung durch den Nationalen Garantiefond.

Bemerkungen der Gegner:

• Die Kantone AI, BL, BS, GR, LU und NW, sowie ACVS und KAPOW lehnen die Vorlage ab, denn für die Kontrollorgane sei die Halterermittlung viel aufwendiger bei Fahrzeugen, die nicht immatrikuliert werden müssen. Bereits heute seien Fahrzeugkategorien von der

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