Ergebnisbericht 2 (andere)
Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
4.12 Vorderer Überhang
Fragebogen Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass künftig an gewerblich zugelassenen Traktoren vorne längere Zusatzgeräte angebracht werden dürfen, wie dies heute bereits beim Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft der Fall ist (Art. 94 Abs. 1quater und 1quinquies E-VTS)?
Tabelle 18 Stellungnahmen zu Frage 17 des Fragenkatalogs Kategorien Ja Nein Verzicht auf STN Kantone 26 00
Verbände, Parteien, Organisationen 32 116
Private, Garagen, Händler 40 322
Befürwortende:
Kantone: Sämtliche Kantone sind mit dem Änderungsvorschlag einverstanden.
Verbände, Parteien und Organisationen: ACVS, AGRO, asa, ASTAG, AGVS, AUTOS, BUL, BFH, ECONS, IGDHS, KAPOW, KSSD, L-drive, MOTOS, FRS, PROM, SVP, SGV, SLV, SSV, SVLT, SIK, SPS, TCS, SBV, LOHN, VSBM, EAIVT, VFAS, DTC, FAKT und SUVA.
Private, Garagen und Händler: KO1.
Gegner:
Verbände, Parteien und Organisationen: BFU.
Private, Garagen und Händler: CSSA, SPEZ und KO2.
Verzicht auf STN:
Verbände, Parteien und Organisationen: ARVAG, ATVSL, ACS, CASU, ECOSW, INFRA, NGF, PROV, PUSCH, RVS, SGB, TS, VCS, VSAA, EFINS und ONEX.
Private, Garagen und Händler: EMC und RTE.
Bemerkungen der Befürworter:
• Der Kanton AR fügt hinzu, dass mit dieser neuen Regelung die Einsatzmöglichkeiten von Arbeitstraktoren im Strassenunterhaltsdienst deutlich verbessert werden könne.
• Der Kanton BE ergänzt, dass sämtliche gewerbliche Traktoren und Motorwagen für Unterhaltsarbeiten dieselben Erleichterungen erhalten sollten, wie die der Land- und Forstwirtschaft unterstellten Fahrzeuge.
• Der Kanton GR begrüsst die Anpassung, da diese durch die Konferenz der Kantonsingenieure (KIK) gefordert wurde. Allerdings sei seines Erachtens die Verkehrssicherheit zwingend mittels Einsatzes von Seitenblickkameras zu gewährleisten.
• Der Kanton UR fordert, dass die Bestimmungen zur Sichtweite und Übersicht eingehalten werden müssen.
Bemerkungen der Gegner:
• Die BFU lehnt die Vorlage aufgrund möglicher negativer Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ab.
• SPEZ lehnt die Vorlage ab, da sie zu einer ungerechten Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Arbeits-/Ausnahmefahrzeugen führen würde.
34/ ASTRA-D-C4B33401/731