Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 49 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-032.22-19/4/2

Erforderlich ist beispielsweise ein Höchstgeschwindigkeitszeichen am Heck des Fahrzeugs, welches die maximale Fahrgeschwindigkeit angibt. Zusätzlich zu den technischen Anforderungen der VTS kommt das Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit38 (PrSG) zur Anwendung (Art. 1 Abs. 3 SVG).

Neu soll für solche Fahrzeuge keine Haftpflichtversicherung nach Massgabe des SVG bestehen müssen. Artikel 38 VVV soll auch für diesen Fall gelten. Dies soll in einem neu zu schaffenden, spezifischen Absatz festgehalten werden (Art. 38 Abs. 1 Bst. e E-VVV). Zur Verdeutlichung soll der Titel vom

3. Teil, Kapitel II. (« Motorhandwagen, Motoreinachser, Leicht-Motorfahrräder, Rollstühle») ergänzt werden und künftig «Motorhandwagen, Motoreinachser, Leicht-Motorfahrräder, Rollstühle, Arbeitskarren bis 6 km/h» lauten.

Mit der zulassungsfreien Verwendung ist am Fahrzeug nicht ohne weiteres erkennbar, wer die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs ist (z. B. widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug). Zudem erfolgt keine amtliche Kontrolle mehr, ob bei der Inbetriebnahme tatsächlich eine Versicherungsdeckung besteht. Bei einem Schadenfall muss folglich bei einer fehlenden Versicherungsdeckung nach Art. 53a Bst. b VVV der nationale Garantiefonds (NGF) für die Kosten der Geschädigten aufkommen. Kann der NGF bei der Fahrzeughalterin danach nicht alle Kosten einfordern, werden dafür die Beiträge der übrigen Haftpflichtversicherungsnehmer eingesetzt.

Das Gesamtgewicht der betreffenden Fahrzeuge ist nicht begrenzt, demgegenüber steht aber das niedrige Tempo (Schrittgeschwindigkeit). Hinsichtlich der Erfassung von Strassenverkehrsunfällen wird bezüglich der Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Arbeitskarren (bis 30 km/h) nicht unterschieden. Das Unfallgeschehen der letzten Jahre erlaubt eine ungefähre Einschätzung der Unfälle mit den betreffenden Fahrzeugen. Bei gleichmässiger Verteilung der Unfälle wären Motorkarren bis 6 km/h ca. alle zwei Jahre in einen Unfall verwickelt und ca. alle 50 Jahre würde dabei jemand getötet.

1.16 Vorderer Überhang

Ausgangslage

Unter dem vorderen Überhang versteht man die Distanz von der Mitte des Lenkrades bis zum vordersten Punkt am Fahrzeug. Diese Distanz ist für die Verkehrssicherheit von Bedeutung, da an Kreuzungen die Sicht auf den Querverkehr möglich sein muss, bevor der vorderste Punkt am Fahrzeug in die Querstrasse ragt.

Die Revision der VTS, die am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, ermöglichte für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge, für gewerbliche Traktoren auf land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie für Arbeitsmotorwagen die Vergrösserung des vorderen Überhangs für vorübergehend angebrachte Zusatzgeräte auf bis zu fünf Meter (Art. 112 Abs. 6 i.V. m. Art. 131 Abs. 5 VTS, resp. Art. 164 Abs. 1 VTS). Möglich wurde diese Entwicklung, da neuartige Kamera-Monitor-Systeme (KMS) auf den Markt gebracht wurden. Diese gewähren der Fahrerin oder dem Fahrer eine genügende Sicht auf den Querverkehr bei Kreuzungen oder bei Einmündungen. Zuvor war der vordere Überhang für solche Fahrzeugarten auf vier Meter begrenzt (Art. 112 Abs. 5 VTS i. V. m. Art. 131 Abs. 4 VTS). Seit der Revision darf er bis zu fünf Meter betragen. Fahrzeugteile oder Arbeitsgeräte, die einen vorderen Überhang von mehr als drei Meter ergeben, müssen mit Seitenblickspiegel ausgerüstet sein. Diese Regelung wurde bei der Revision 2019 im Grundsatz beibehalten und durch die Anforderungen an KMS ergänzt. Bei einem vorderen Überhang von mehr als vier Metern müssen KMS montiert werden.

Die Konferenz der Kantonsingenieure (KIK) ist im Jahr 2020 an das ASTRA gelangt und hat bemängelt, dass gewerbliche Traktoren, die für Unterhaltsarbeiten im öffentlichen Raum eingesetzt werden, nicht den gleichen Vorschriften unterstellt werden und daher nicht für vorübergehend angebrachte Arbeitsgeräte mit bis zu fünf Meter vorderen Überhang berechtigt seien. Es sei teilweise nicht möglich sowie unter Umständen gefährlich, Arbeitsgeräte erst am Einsatzort zu befestigen, damit während der Fahrt die geltenden Vorschriften eingehalten werden können. Nach Information der KIK führen insbe-

38 SR 930.11 20/49 ASTRA-D-C78A3401/1048