Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1
5 Anhang 2: Fragenkatalog zur Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse
Zielsetzungen
1. Sind Sie mit der generellen Zielsetzung der Vorlage, die schweizerischen Vorschriften im
Strassentransportbereich den europäischen Vorschriften anzupassen und dadurch einen fairen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Strassentransport zu fördern, einverstanden?
Massnahmen
Markt- und Berufszugang
2. Erachten Sie den Vorschlag als zielführend, die Zulassungspflicht nur auf diejenigen Schwei-
zer Strassentransportunternehmen auszudehnen, welche Fahrzeuge mit einem jeweiligen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen?
3. Wie beurteilen Sie eine allfällige Ausdehnung der Zulassungspflicht auch auf diejenigen
Schweizer Strassentransportunternehmen, welche Fahrzeuge mit einem jeweiligen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im Binnenverkehr einsetzen?
4. Sind Sie damit einverstanden, dass Massnahmen für eine bessere Kontrolle der sogenannten
"Briefkastenunternehmen" ergriffen und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zum entsprechenden Modul des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) geschaffen werden?
5. Sehen Sie im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransport-
unternehmen (STUG) weiteren Handlungsbedarf betreffend Markt- und Berufszugang?
Entsendevorschriften und Amtshilfe
6. Sind Sie damit einverstanden, dass die Schweiz die Richtlinie (EU) 2020/1057 teilweise über-
nimmt (vgl. Variante 3 in Kapitel 2.2.1 im erläuternden Bericht des Bundesrates)? Damit werden die Amtshilfe, die Verwaltungsanforderungen und die Kontrollmassnahmen (Meldeverfahren) im schweizerischen Entsenderecht umgesetzt. Die Definition für das Vorliegen einer Entsendung wird sich aber weiterhin an der EU-Entsenderichtlinie und am bestehenden Entsendegesetz orientieren, was zu einer Abweichung vom Geltungsbereich der Richtlinie (EU)
2020/1057 führen wird.
7. Wie beurteilen Sie die Variante einer allfälligen Gesamtübernahme der Richtlinie (EU)
2020/1057 (Variante 1 in Kapitel 2.2.1 im erläuternden Bericht) oder einer Nichtübernahme (Variante 2)?
Auswirkungen
8. Sehen Sie nebst den in der Vorlage erwähnten Auswirkungen (auf den Bund, die Kantone, die
Gemeinden, die Volkswirtschaft etc.) weitere erwähnenswerte Auswirkungen?
19/20 BAV-D-228B3401/297