Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1

6. Sind Sie damit einverstanden, dass die Schweiz die Richtlinie (EU) 2020/1057 teilweise übernimmt (vgl. Variante 3 in Kapitel 2.2.1 im erläuternden Bericht des Bundesrates)? Damit werden die Amtshilfe, die Verwaltungsanforderungen und die Kontrollmassna

100%0

90% 8 2 14

80% 70% 60%3

52

50%1

40% 4 30% 11 05

20% 1 10%1

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Total Kantone pol. Parteien Dachverbände Organisationen

Dafür Dagegen Unter gewissen Bedingungen

Im Einzelnen

11 Teilnehmende befürworten den Vorschlag einer teilweisen Übernahme. Darunter befinden sich 4 Kantone (FR, NW, TG und TI) sowie 5 Organisationen (u. a. Pusch, Alpen-Initiative, Greenpeace, FER), 1 politische Partei (SP) und 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft (economiesuisse).

SP, Pusch, Alpen-Initiative, VCS und Greenpeace unterstreichen, wie wichtig es sei, missbräuchliche Lohnunterbietungen zu bekämpfen, und bringen ihre Ablehnung gegenüber Kabotageverstössen zum Ausdruck. Daraus folgt, dass den Kontrollen höchste Priorität zuzumessen ist.

Nur unter gewissen Bedingungen einverstanden mit dem Vorschlag sind 8 Teilnehmende (SGB, travail.suisse, SGV, transfair, FDP, UNIA usw.).

Die FDP und der SGV sind bereit, Variante 3 anzunehmen, knüpfen ihre Zustimmung jedoch an die Bedingung, dass die Amtshilfe zwischen der Schweiz und der EU gegenseitig und gleichwertig gewährt werde, damit sichergestellt sei, dass es hinsichtlich des auszutauschenden Datenumfangs keine Unterschiede gebe. transfair, travail.suisse sowie der SGB machen ihre Zustimmung von der Beibehaltung der Meldefrist abhängig. Die UNIA betont das Fehlen einer Amtsstelle, die für die Anwendung dieser Bestimmungen zuständig wäre und insbesondere die Löhne sowie die Fahrtschreiberdaten der ausländischen Fahrerinnen und Fahrer überprüfen könnte. Zugleich weist sie auf die Notwendigkeit einer klaren Auslegung der Entsenderichtlinie im Zusammenhang mit dem Strassentransport hin.

Mit NEIN haben diese Frage 4 Teilnehmende beantwortet (SG, ASTAG, VD und SVP).

Der Kanton St. Gallen vertritt unter anderem die Ansicht, dass die Schweiz bei einer teilweisen Übernahme im Bereich der Arbeitsmarktüberwachung ihre Eigenständigkeit preisgeben würde. Ebenso bedauert er den Mangel an Klarheit bezüglich der Auswirkungen auf die Verwaltungen sowie das potenziell entstehende Ungleichgewicht zwischen der Schweiz und der EU und stuft das IMI als überflüssig ein. Der Kanton Waadt drückt seine Besorgnis über den auf die kantonalen Behörden zukommenden Mehraufwand aus, der eine Überlastung nach sich ziehen könnte, und verlangt, zu prüfen, ob sich nicht auch bereits bestehende Kanäle nutzen liessen. Die SVP schliesslich lehnt die Variante 3 rundum ab. Ihr zufolge vermag der vermeintliche Mehrwert einer verbesserten Amtshilfe mit der EU nicht 12/20

BAV-D-228B3401/297