Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1
menschenwürdiger werde und die KEP-Betriebe damit begännen, Arbeitnehmende direkt anzustellen und deren Sozialversicherungsabgaben zu entrichten usw.
3.5 Weitere Bemerkungen Frage 9: Haben Sie zu den übrigen Themen der Vorlage weitere Bemerkungen oder fehlen aus Ihrer Sicht wichtige Elemente?
Grundtenor
6 von 23 Teilnehmenden haben weitere Bemerkungen zu anderen Themen der Vorlage oder fehlenden wichtigen Elementen angebracht.
9. Haben Sie zu den übrigen Themen der Vorlage weitere Bemerkungen oder fehlen aus Ihrer Sicht wichtige Elemente?
100%
90%
1 80% 70% 177
60%5
50%4
40%
2 30% 20% 63
10%1
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Total Kantone pol. Parteien Dachverbände Organisationen
Ja Nein
Artikel 8b Absatz 2 und 3 E-EntsG: Aus Sicht der FDP, strasseschweiz und der ASTAG führt diese Bestimmung, wonach die Daten in die von den ersuchenden Behörden gewünschten Sprache geliefert werden müssen, zu einem unzumutbaren Aufwand für die Arbeitgeber. Die FDP, strasseschweiz und die ASTAG fordern, dass die Bestimmung dahingehend angepasst wird, sodass die Daten in einer Schweizer Amtssprache zur Verfügung gestellt werden können.
Zu Artikel 4 Absatz 6 E-STUG: Dass die Voraussetzung der Zuverlässigkeit nebst dem Verkehrsleiter neu auch von den für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen erfüllt werden muss, lehnen AS-TAG und strasseschweiz ab. Diese Ausweitung lässt sich – entgegen den Darstellungen im erläuternden Bericht – dem EU-Recht nicht entnehmen. Vielmehr überlässt es Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 12 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 den Mitgliedstaaten, in welchem Umfang und von welcher Person sie das Zuverlässigkeitserfordernis verlangen.
Die angestrebte EU-Rechtsübernahme gefährdet gemäss SVP die Unabhängigkeit der Schweiz und löst unkontrollierbare Kostenfolgen aus. Um Missbräuche ausländischer Firmen aufzudecken, sollen in erster Linie souveräne Massnahmen der Schweiz sichergestellt werden, bei welchen die Kostenfolgen und Effizienz klar nachgewiesen werden können. Gleichzeitig lehnt es die SVP ab, die Schweiz an EU-Gesetze wie das Europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) zu binden, über welche der Europäische Gerichthof die Deutungshoheit hat.
16/20 BAV-D-228B3401/297