Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1
1 Ausgangslage
1.1 Ausgangslage und Gegenstand der Vorlage
Mit der Vorlage «Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse» wird die Angleichung des Schweizer Rechts an das erste Mobilitätspaket der Europäischen Union (EU) beabsichtigt. Das geltende Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG; SR 744.10) soll angepasst werden, um Massnahmen für eine bessere Kontrolle der sogenannten «Briefkastenunternehmen» und Kriterien für den Zugang zum Beruf für Unternehmen einzuführen, die Lieferwagen mit mehr als 2,5 Tonnen bis und mit 3,5 Tonnen zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Weiter sind Rechtgrundlagen für die Schweizer Teilnahme am europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen ERRU vorgesehen. Mit den Anpassungen im Entsendegesetz vom 8. Oktober 1999 (EntsG; SR 823.20) soll zudem eine Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweiz geschaffen werden. Die Amtshilfe durch Schweizer Behörden kommt zur Anwendung, wenn Schweizer Strassentransportunternehmen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die EU-/EFTA-Länder entsenden, im Gastland auf Einhaltung der dortigen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen während des Zeitraums der Entsendung hin kontrolliert werden sollen.
1.2 Ablauf und Adressaten
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffneten gemeinsam am 23. Februar 2022 die Vernehmlassung über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse. Dabei wurden 236 Adressatinnen und Adressaten zur Teilnahme eingeladen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. Mai 2022. Insgesamt sind in dieser Zeit 23 Stellungnahmen eingetroffen. Dieser Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen; dabei erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zu den Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung zählten u. a. die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft, diverse nach Personenbeförderungsgesetz abgegoltene Transportunternehmen (TU) sowie eine Vielzahl weiterer Organisationen (Verbände, Verkehrsunternehmen, interessierte Kreise).
1.3 Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Insgesamt sind 23 Stellungnahmen eingegangen.
Adressatinnen Stellung Teilnehmende nach Kategorie Adressaten bezogen
Kantone und Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen 276
Verkehrs (KöV)
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 113
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und 30
Berggebiete Nach PBG abgegoltene Transportunternehmen 660
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 84
Organisationen 12110
Stellungnahmen insgesamt 23623
Die vollständige Liste der eingegangenen Stellungnahmen findet sich in Anhang 1.
3/20 BAV-D-228B3401/297