Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1

3.4 Weitere Auswirkungen Frage 8: Sehen Sie nebst den in der Vorlage erwähnten Auswirkungen (auf den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Volkswirtschaft etc.) weitere erwähnenswerte Auswirkungen?

Grundtenor

3 von 23 Teilnehmenden sind der Meinung, dass weitere Auswirkungen erwähnt werden sollten.

8. Sehen Sie nebst den in der Vorlage erwähnten Auswirkungen (auf den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Volkswirtschaft etc.) weitere erwähnenswerte Auswirkungen?

100%

90% 80% 70% 60%3

205

9 50%3

40% 30% 20% 10%1

31

1 0%0

Total Kantone pol. Parteien Dachverbände Organisationen

Ja Nein

Der Kanton Waadt merkt an, dass die vorgesehene Frist von 14 Tagen für die Übermittlung der von einer ausländischen Behörde angefragten Informationen, noch dazu in der Sprache dieses Staates, die Verwaltung hinsichtlich der Umsetzung vor eine schwierige Aufgabe stellen würde. Dieses Element wird auch von der FDP in ihrer Antwort auf die Frage 9 aufgegriffen. Zudem weist der Kanton Waadt auf drei Punkte hin, die seiner Auffassung nach unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes geklärt werden sollten, nämlich die Absätze 2 und 4 in Artikel 8a sowie Absatz 3 in Artikel 8b des EntsG.

Der SGV ist der Ansicht, dass es bestimmte negative Konsequenzen für die Wirtschaft gebe, die der Bericht nicht erwähne. Diese Auswirkungen würden vor allem die KMU treffen. Durch die Zulassungspflicht würde auch der administrative Aufwand merklich steigen. Die Tatsache, dass die Ausnahmen ausschliesslich für die im Binnenverkehr tätigen Unternehmen vorgesehen seien, berge das Risiko negativer Auswirkungen auf den Wettbewerb und die nicht gewerblichen Transporte. Schliesslich weist der SGV darauf hin, dass es für bestimmte Unternehmen wegen der mangelnden Klarheit bei der Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen grenzüberschreitenden Transporten schwierig sei, sich gesetzeskonform zu verhalten.

Die UNIA lenkt die Aufmerksamkeit auf die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Subunternehmern im Bereich KEP (Kurier, Expressdienst, Pakettransporte), die bei nahezu allen grossen Betrieben mit der Endauslieferung beauftragt werden. Derzeit befänden sich die Subunternehmer sowie ihre Angestellten in einer prekären, in erster Linie von einer diffusen Rechtsunsicherheit geprägten Lage. Die UNIA geht davon aus, dass bei der Einführung einer Zulassungspflicht insbesondere KEP-Transporte leicht teurer würden. Im Gegenzug dazu liesse sich hoffen, dass die Arbeit in diesem Bereich

15/20 BAV-D-228B3401/297