Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1
2 Ergebnisse der Vernehmlassung
2.1 Ziele
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen, dass eine deutliche Mehrheit mit der Zielsetzung der Vorlage einverstanden ist, die schweizerischen Vorschriften im Strassentransportbereich den europäischen Vorschriften anzupassen und dadurch einen fairen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Strassentransport zu fördern.
2.2 Massnahmen
Markt- und Berufszugang
Eine Mehrheit der Teilnehmenden erachtet den Vorschlag als zielführend, die Zulassungspflicht nur auf diejenigen Schweizer Strassentransportunternehmen auszudehnen, welche Fahrzeuge
mit einem jeweiligen Gesamtgewicht mit mehr als 2,5 bis und mit 3,5 Tonnen einsetzen. Umstrit-
ten ist allein die Beschränkung im grenzüberschreitenden Verkehr. Knapp die Hälfte hält es für wünschenswert, die Zulassungspflicht auch auf den Binnenverkehr auszuweiten.
Eine klare Mehrheit begrüsst den Vorschlag, Massnahmen zur besseren Kontrolle der sogenannten Briefkastenunternehmen zu ergreifen. Es wird jedoch erwartet, dass vor Aufnahme jeglicher Schritte zur Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen, die einen Zugang zum entsprechenden Modul des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) ermöglichen, die Kosten und der Nutzen eines solchen Zugangs genau festgelegt werden.
Entsendevorschriften und Amtshilfe
Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt, dass durchweg alle Befragten eine allfällige vollständige Übernahme der Richtlinie (EU) 2020/1057 ablehnen. Diese Richtlinie regelt den Begriff Entsendung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verwaltungsanforderungen, die Kontrollmassnahmen und die Gewährung von Amtshilfe bei Entsendungen. Eine geringe Anzahl von Teilnehmenden spricht sich für die vom Bundesrat vorgeschlagene teilweise Übernahme aus, während die Mehrheit eine Teilübernahme mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Inhalt ablehnt beziehungsweise nur unter gewissen Bedingungen zustimmt. Einige Befragte könnten sich mit einer Teilübernahme einverstanden erklären, sofern die achttägige Meldefrist beibehalten wird. Weitere Teilnehmende knüpfen ihre Unterstützung in dieser Frage an die Gewährleistung, dass die Amtshilfe zwischen der Schweiz und der EU gegenseitig und gleichwertig ausgestaltet werde, sodass keine Unterschiede beim Umfang der zu liefernden Informationen entstehen. Die Teilübernahme mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Inhalt wird somit von der Mehrheit abgelehnt.
4/20 BAV-D-228B3401/297