Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1
strasseschweiz unterstützt zwar den Vorschlag, die Zulassungspflicht nur auf diejenigen Schweizer Strassentransportunternehmen auszudehnen, welche Fahrzeuge mit einem jeweiligen Gesamtgewicht mit mehr als 2,5 bis und mit 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen, bedauert jedoch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, den die Erfassung der Daten bewirken werde. transfair und travail.suisse begrüssen die Tatsache, dass der Vorschlag dazu beitrage, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
TEILWEISE einverstanden mit dem Vorschlag sind 7 Teilnehmende.
Die «teilweise» Unterstützung des Vorschlags rührt daher, dass die Teilnehmenden eine Zulassungspflicht bevorzugen, die sich nicht allein auf den grenzüberschreitenden Verkehr (UNIA, Pusch, SP usw.) oder auf Fahrzeuge von über 2,5 Tonnen (FR) beschränkt.
Mit NEIN haben diese Frage 2 Teilnehmende beantwortet (SGV und SVP).
Als undurchführbar erachtet der SGV die Unterscheidung zwischen Binnenmarkt und grenzüberschreitendem Markt, auf der die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge beruht, die im Binnenverkehr eingesetzt werden. Zahlreiche KMU arbeiten nur gelegentlich oder einmalig in den angrenzenden Ländern. Nach dem vorgeschlagenen Modell müssten Unternehmen um eine Bewilligung ersuchen, was für sie einen unverhältnismässigen administrativen und finanziellen Mehraufwand bedeuten würde.
Frage 3: Wie beurteilen Sie eine allfällige Ausdehnung der Zulassungspflicht auch auf diejenigen Schweizer Strassentransportunternehmen, welche Fahrzeuge mit einem jeweiligen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im Binnenverkehr einsetzen?
Grundtenor
23 von 23 Antworten gehen auf diese Frage konkret ein. Eine knappe Mehrheit (12 von 23) lehnt den Vorschlag ab, die Zulassungspflicht auch auf diejenigen Schweizer Strassentransportunternehmen auszudehnen, welche Fahrzeuge mit einem jeweiligen Gesamtgewicht mit mehr als 2,5 bis und mit 3,5 Tonnen im Binnenverkehr einsetzen. 11 von 23 Antworten sind mit dem Vorschlag einverstanden.
7/20 BAV-D-228B3401/297