Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1
7. Wie beurteilen Sie die Variante einer Nichtübernahme (Variante 2)?
100% 0 00 90%2
11
80% 70%1
0 60% 50% 11
40% 5 22
30%
20%
10%
0% 00
Total Kantone pol. Parteien Dachverbände Organisationen
Dafür Dagegen Unter gewissen Bedingungen
Im Einzelnen
Variante 1 Gesamtübernahme:
Ausnahmslos alle Teilnehmenden weisen die vollständige Übernahme zurück.
Der Kanton Tessin zum Beispiel will mit dieser Ablehnung vermeiden, dass gegenüber inländischen Strassentransportunternehmen bei einer vollständigen Übernahme der Richtlinie (EU) 2020/1057 möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Der Kanton Thurgau ist der Auffassung, dass das Problem hauptsächlich in der unterschiedlichen Definition des Begriffs Entsendung liege, die bei einer vollständigen Übernahme zum Tragen käme. Die UNIA lehnt eine vollständige Übernahme ab, weil dies die Beschneidung der flankierenden Massnahmen und den Wegfall der Voranmeldefrist bedeuten würde. transfair teilt diese Einschätzung und verweist zusätzlich auf die nachteiligen Folgen, die mit einer Reduktion oder sogar dem Wegfall der Kontrollen verbunden wären. Dieser Ansicht ist auch der SGV.
Variante 2 Nichtübernahme:
5 Teilnehmende unterstützen die Nichtübernahme (SG, VD, SVP, strasseschweiz und ASTAG).
Die angeführten Gründe sind die bereits in den Antworten auf Frage 6 genannten.
Nur unter gewissen Bedingungen mit einer Nichtübernahme einverstanden sind 2 Teilnehmende (transfair und travail.suisse).
Sowohl transfair als auch travail.suisse erachten eine Nichtübernahme per se zwar als nicht wünschenswert, dennoch wäre diese Option einer Teilübernahme vorzuziehen, die eine Schwächung der flankierenden Massnahmen zur Folge hätte.
1 Teilnehmender lehnt eine Nichtübernahme klar ab (TG).
Der Kanton Thurgau verweist darauf, dass dies in Bezug auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden kontraproduktiv wäre.
14/20 BAV-D-228B3401/297