Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/5: Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse · 20 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-071.14-5/8/5/1/1
Angesichts der Probleme bei den Arbeitsbedingungen im Bereich des Warentransports mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen, setzt sich die UNIA für allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge mit würdigen Arbeitsbedingungen, für eine Solidarhaftung der Generalunternehmungen und einer Fahrtenschreiberpflicht ein.
Der Kanton Thurgau gibt zu bedenken, dass das Schweizer Strassentransportgewerbe nicht primär auf den internationalen Verkehr ausgerichtet ist. Deshalb sollte kein unnötiger und teurer Verwaltungsapparat aufgebaut werden. Den Einsatz von Transportfahrzeugen von 2,5 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sehen sie mehr als Ergänzung und nicht als Wettbewerbsverzerrung zum übrigen Strassentransport.
17/20 BAV-D-228B3401/297