Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/54: Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA · 17 Seiten
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6 Inkrafttreten
Die Änderung der HRegV und die Änderung der Strafregisterverordnung sollen zusammen mit der Änderung des OR, des SchKG, des StGB, des MStG, des StReG und des DBG in Kraft treten. Geplant ist eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2024. Das neue Recht, insbesondere in Bezug auf die Personensuche und den Abgleich mit dem Strafregister, wird seine volle Wirkung allerdings erst entfalten können, sobald die zentrale Datenbank Personen von den Kantonen nachgeführt wurde. Dies dürfte wohl noch einige Jahre dauern.