Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/54: Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA · 17 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet.1 Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen wurde die Vorlage am 18. März 2022 vom Parlament in der Schlussabstimmung angenommen.2 Diese führt zu Änderungen in diversen Gesetzen: Im Obligationenrecht (OR)3, im Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)4, im Strafgesetzbuch (StGB)5, im Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 (MStG)6, im Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG)7 und im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)8. Die Referendumsfrist ist am 7. Juli 2022 unbenutzt abgelaufen.9
Das Parlament hat insbesondere folgende Massnahmen verabschiedet:
• Für öffentlich-rechtliche Forderungen wie z.B. Steuerforderungen erfolgt künftig die Betreibung auf Konkurs (Streichung von Art. 43 Ziff. 1 SchKG). Damit soll verhindert werden, dass Personen und Gesellschaften, die diese Forderungen nicht bezahlen, weiterhin am Geschäftsverkehr teilnehmen und bei der Allgemeinheit und den übrigen Wirtschaftsteilnehmern zusätzlichen Schaden verursachen können.
• Konkursbehörden werden zukünftig verpflichtet, allfällig festgestellte Konkursdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen (vgl. Art. 11 Abs. 2 nSchKG).
• Die Auslieferung und Öffnung von Postsendungen im Konkursverfahren wird neu gesetzlich geregelt (vgl. Art. 222a nSchKG).
• Im Gesetz wird festgehalten, dass Aktienübertragungen bzw. Stammanteilsabtretungen bei überschuldeten Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und verwertbare Aktiven nichtig sind (vgl. Art. 684a und 787a nOR).
• Der rückwirkende Verzicht auf die eingeschränkte Revision (sogenanntes rückwirkendes Opting-out) wird verboten (vgl. Art. 727a Abs. 2 und 2bisnOR).
• Es wird die Möglichkeit zur Personensuche im Handelsregister eingeführt (vgl. Art. 928b nOR).
1BBl 2019 5193
2BBl 2022 702
3SR 220
4 SR 281.1
5 SR 311.0
6 SR 321.0
7SR 330
8 SR 642.11
9 BBl 2022 702