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Vernehmlassung 2022/62: Änderung der Filmverordnung (FiV); Neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) · 15 Seiten
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Verordnung über die Quoten- und Investitionspflicht im Film 443.12
5Die Meldung der bezahlten Abrufe nach Artikel 27 durch die Abrufdienste gilt für Filme, die ab 1. Januar 2024 ausgewertet werden.
Art. 40 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am …………… in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr