Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 20 Seiten
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nicht um «neue» Unternehmen handelt. Daher vertritt Travail.Suisse die Ansicht, dass der Handelsregistereintrag in keinem Fall als alleiniges Merkmal für die Bestimmung des Alters des Unternehmens festgehalten werden darf.
Für den SBPV ist ein Missbrauch durch Firmen, die eigentlich keine Start-ups sind, vorprogrammiert: Ein bestehendes Unternehmen bräuchte lediglich eine neue juristische Person zu gründen – analog etwa zu den in den vergangenen Jahren neu gegründeten Schweiz-Einheiten und anderen Tochterfirmen der hiesigen Grossbanken – und in den nächsten fünf Jahren würde für einen Grossteil von deren Personal das Arbeitsgesetz nicht mehr gelten. Wenn mit der Gesetzesänderung wirklich «Start-ups» im Sinne des Wortes, also Jungunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen, wenig Eigenkapital und zu Beginn auch nur wenigen Mitarbeitenden gefördert werden sollen, müsste zumindest der Bereich der erfassten Unternehmen wesentlich enger gefasst werden.
Laut NW würde diese Ausdehnung auf alle neu gegründeten Unternehmen unausweichlich zu einem Anstieg von Neueintragungen bei den Handelsregisterämtern nach fünf Jahren führen. Der Kanton befürchtet einen unnötigen administrativen Mehraufwand. VS teilt diese Ansicht. NW, JU, AR, die SP, die UNIA und der SGB rechnen damit, dass die bestehenden Unternehmen die geplante Ausnahme durch die Gründung neuer juristischer Personen umgehen werden, um sich nicht an die Regeln zu den Arbeits- und Ruhezeiten halten zu müssen. Damit würde die Tür für Missbrauch weit geöffnet. Für NW, SH, AR, SG und GR könnte diese Situation zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Unternehmen führen, die sich an die arbeitsgesetzlichen Vorgaben halten.
BL unterstützt den Antrag für die «echten Start-ups» und sofern die Umsetzung des Revisionsentwurfs im Rahmen eines zeitlich begrenzten «Labor-Versuchs» erfolgt. Während und nach dieser Pilotphase sollte dokumentiert und analysiert werden, wie gross der Anteil von Start-ups ist, die von der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung Gebrauch machen, und wie die weiteren Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes umgesetzt werden. Ferner sollte der «Labor-Versuch» auch Auskunft geben, wie die Arbeitnehmenden die Möglichkeit zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung beurteilen und wie sich dies auf ihr Arbeitsverhalten auswirkt. Ebenfalls dokumentiert werden sollte insbesondere, wie sich die Arbeits- und Ruhezeiten mit Blick auf die Dauerbelastung der Arbeitnehmenden verändern. In der Pilotphase sollte auch eruiert werden, welche Unternehmen (irgendwelche neu gegründeten Unternehmen oder die echten Start-ups) die neue Möglichkeit zur Befreiung von der Arbeitszeiterfassung nutzen. Würden die neuen Bestimmungen auf alle rund 40 000 neu gegründeten Firmen angewendet, ergäbe sich BL zufolge zudem ein gewisses Missbrauchspotenzial. Start-ups, aber auch Arbeitgebende mit einem bestehenden Betrieb, könnten einen Anreiz haben, den Betrieb nach fünf Jahren unter anderem Namen im Handelsregister neu zu eröffnen, um weiterhin von der Zeiterfassung ausgenommen zu sein. Laut BL besteht auch ein Risiko, dass die gesetzliche Bevorzugung von neu gegründeten Start-ups durch die Nichtanwendbarkeit der Arbeits- und Ruhezeiten zu einer gewissen Wettbewerbsverzerrung führt gegenüber Unternehmen, die dem Arbeitsgesetz unterstehen. Der «Labor-Versuch» sollte Informationen zu all diesen Aspekten liefern. Schliesslich sollten die Sozialpartner in die wissenschaftliche Begleitung miteinbezogen werden. Um eine solche Pilotphase verbindlich zu implementieren, müsste der Gesetzestext entsprechend angepasst werden.
Laut VDL besteht insbesondere bei Start-ups, die in Technologiesektoren mit hoher Wertschöpfung tätig sind, seit mehreren Jahren die Tendenz, für jede einzelne Phase im Lebenszyklus eines Produkts − von der Entwicklung bis zum Abweichungsmanagement − externe Unternehmen beizuziehen. Das Outsourcing im Engineering-Umfeld ist in Europa und in der Schweiz bereits weit verbreitet und dürfte in den nächsten Jahren noch stärker zunehmen. Angesichts der Tatsache, dass die Start-ups externe Unternehmen beiziehen, um von den benötigten Fachkompetenzen zu profitieren, scheint es für die Stadt Lausanne absolut inkohärent zu sein, dass für im gleichen Unternehmen und mit denselben Projekten