Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 20 Seiten

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Stellungnahmen enthalten Präzisierungsvorschläge für gewisse verwendete Begriffe wie auch kritische Bemerkungen.

Von den anderen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützen Die Mitte, die FDP, die Grünliberalen, der SBV, GastroSuisse, der SAV, der SGV, die SWESA, die FER, SWICO, VZH, die ZHK, das KMU-Forum und die SSA die Revision insgesamt; manche von ihnen knüpfen diese Unterstützung jedoch an gewisse Bedingungen. Das KMU-Forum, die SWESA und die SSA halten die Dauer von fünf Jahren für zu kurz. Gemäss dem SBV sollte die Vorlage nicht auf das Bauhauptgewerbe Anwendung finden, weshalb er vorschlägt, dass die Ausnahme von der Unterstellung unter das ArG nur für Arbeitnehmende von Betrieben ohne anwendbare Gesamtarbeitsverträge (GAV) gelten soll. Damit schliesst sich der SBV der Meinung von GastroSuisse an. Gemäss GastroSuisse sollten im Gastgewerbe nur Arbeitnehmende von der Befreiung der Arbeitszeiterfassung betroffen sein, die nicht dem Gesamtarbeitsvertrag des Schweizer Gastgewerbes (L-GAV) unterstellt sind. EIT.swiss lehnt das Kriterium des Mitarbeiterbeteiligungsmodells ab und unterstützt den Antrag der Minderheit Aeschi. Der SGV und das KMU-Forum sprechen sich ausserdem für die Nichtanwendung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz aus und unterstützen in diesem Sinne den Antrag der Minderheit Feller.

Die SP, Travail.Suisse, der SGB und die UNIA lehnen den Entwurf ab.

Kurz zusammengefasst: Die Revisionsvorlage ist umstritten. So drängen die Arbeitgeberorganisationen auf noch mehr Flexibilität als im Entwurf vorgesehen, während die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden der Ansicht sind, dass der Entwurf das Arbeitsgesetz und den Schutz der Arbeitnehmenden schwächt.

3 Generelle Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

8 von 26 Kantonen unterstützen den Antrag der Kommissionsmehrheit. Mit Ausnahme von FR wünschen jedoch alle Befürworterkantone Klärungen zu den Mitarbeiterbeteiligungen und/oder den betroffenen Unternehmen.

BL begrüsst die Flexibilisierung der arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für echte Start-ups, unter der Voraussetzung, dass die Änderung in Form eines «Labor-Versuchs» mit einer Dauer von fünf Jahren umgesetzt wird. VD und SH äussern Vorbehalte zur Vorlage in ihrer aktuellen Form. VD schlägt die Prüfung einer Alternative in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)4 vor. Für SH ist problematisch, dass Arbeitnehmende kein Einverständnis zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung geben müssen. Wie oben erwähnt, spricht sich LU für die Minderheitsanträge Aeschi und Feller aus.

Generell anerkennt die Mehrheit der konsultierten Kantone, dass bestimmte Sektoren über eine gewisse Flexibilität verfügen müssen, insbesondere Start-ups. AR unterstützt vom Grundsatz her das Ansinnen, die Rahmenbedingungen insbesondere für diese Unternehmen zu optimieren und zu verbessern, damit diese auf dem Markt besser Fuss fassen und den geplanten Erfolg realisieren können. SG zielt in die gleiche Richtung und hält fest, dass Anstrengungen zur Optimierung der Rahmenbedingungen für Start-ups einem strategischen Interesse entsprechen. Der Kanton verweist diesbezüglich auf den Bericht des WBF vom Juni 2022, der konkrete Möglichkeiten zur Stärkung des Start-up-Ökosystems aufzeigt.5 SG

4 SR 822.112.

5 WBF/SBFI, Wissens- und Technologietransfer: Umsetzung der Prüfaufträge zur Beschleunigung der Wissensnutzung im Schweizer Startup-Ökosystem, 22.6.2022.