Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 20 Seiten
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Regelung müsse die Vielfalt der Wirtschaft berücksichtigen und dürfe nicht zwischen Sektoren diskriminieren. Ausserdem dürften KMU und insbesondere Start-ups nicht den gleichen Regeln unterworfen werden wie Grossunternehmen. Was die Höhe der Löhne angeht, zielt die SSA in die gleiche Richtung wie die Mehrheit der Mitglieder des KMU-Forums.
Für die SP, den SGB und die UNIA stellt dieser Antrag lediglich eine Aufweichung von Artikel 73a ArGV 1 dar, weshalb sie ihn ablehnen.
4.3 Artikel 3a Buchstabe d ArG – gemäss Variante der WAK-N
Die SWESA, SWICO und Die Mitte erachten die Aufrechterhaltung der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz als wichtig.
Laut dem SAV gewährleistet die weitere Geltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz, dass die Arbeitgebenden auf die Gesundheit der vom Arbeitsgesetz ausgenommenen Arbeitnehmenden gebührend Rücksicht nehmen. Insofern wäre dies eine konsequente Analogie zu Arbeitnehmenden mit einer höheren leitenden Tätigkeit.
Für ZG ist der Gesundheitsschutz zentral, um einen Raubbau an den personellen Ressourcen zu vermeiden. Die Vorgaben in diesem Bereich liessen den Arbeitgebenden genügend Spielraum, ohne aber den Raubbau zuzulassen.
Laut ZH sind Vorschriften zum Gesundheitsschutz umso wichtiger, je flexibler die Arbeitszeit gestaltet ist. Zudem seien Start-ups oft in der Forschung, Entwicklung und Produktion tätig, wo Mitarbeitende häufiger besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind, z.B. durch Chemikalien, Strahlung oder neuartige Materialien mit unbekannten Risiken. Die Anwendbarkeit der Vorschriften über den Gesundheitsschutz sei daher unbedingt beizubehalten.
LU, der SGV und das KMU-Forum sind gegen die Anwendung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz auf die in den neu gegründeten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmenden.
4.4 Streichung von Artikel 3a Buchstabe d ArG – gemäss Untervariante der Minderheit (Feller und andere)
Die FDP, der SGV und das KMU-Forum unterstützen den Minderheitsantrag und lehnen die weitere Geltung der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz ab. Laut FDP würde «diese Bedingung […] die betroffenen Arbeitnehmenden unnötig einschränken. Zudem ist der Gesundheitsschutz im Arbeitsgesetz bereits geregelt, sodass dies im Zusammenhang mit der Flexibilisierung für Arbeitnehmende in Jungunternehmen nicht nochmals explizit erwähnt werden muss.»
Die Grünliberalen lehnen den Antrag ab, gemäss dem die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz nicht mehr angewendet werden sollen. Für sie ist es unabdingbar, dass die Gesundheit der Arbeitnehmenden weiterhin gewahrt bleibt. Sie sind zwar überzeugt, dass sich eine grössere Flexibilität positiv auf die Zufriedenheit und das Wohlbefinden auswirkt, sie sind sich aber auch bewusst, dass ein rascher und wirksamer Eingriff möglich sein muss, wenn das berufliche Engagement der Gesundheit schadet.
Laut dem SBV kann die Nichtanwendung der Gesundheitsvorschriften auf der Baustelle schnell gefährlich werden. Aus seiner Sicht müssten hier daher die gleichen Vorbehalte gemacht werden wie zum Antrag der Mehrheit.