Vorlage

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 19 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 1.22 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)

Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten

Ziff. 5

5.1 Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, welche die geltenden Anforderun-

gen nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht oder abgegeben werden.

Ziff. 5.3

Aufgehoben