Vorlage

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten

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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»

2Das BFE teilt der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller mit, dass das Projekt in die Warteliste aufgenommen wurde.

3Stehen wieder Mittel zur Verfügung, so berücksichtigt das BFE die am weitesten fortgeschrittenen Projekte. Sind mehrere Projekte gleich weit fortgeschritten, so wird das Projekt berücksichtigt, für das das vollständige Gesuch am frühesten eingereicht wurde.

Gliederungstitel nach Art. 87q

3. Abschnitt: Gesuchsverfahren

Art. 87r–87z einfügen nach dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts

Art. 87r Gesuch

1Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist beim BFE einzureichen.

2Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag für die Prospektion oder die Erschliessung kann erst gestellt werden, wenn die Gesuche für die notwendigen Bewilligungen und Konzessionen bei den zuständigen Behörden vollständig eingereicht wurden und die Finanzierung des Projekts gesichert ist.

3Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag für eine Geothermieanlage kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung oder Konzession vorliegt.

4Ein Gesuch nach Absatz 2 oder 3 hat sämtliche Angaben und Unterlagen nach Anhang 2.5 oder 2.6 zu enthalten.

Art. 87s Expertengremium für Prospektions- und Erschliessungsprojekte

1Das BFE zieht zur Prüfung der Gesuche um einen Investitionsbeitrag für eine Prospektion oder eine Erschliessung ein vom Projekt unabhängiges Expertengremium aus bis zu sechs Fachleuten bei. Daneben kann der Standortkanton eine Vertreterin oder einen Vertreter in das Expertengremium entsenden.

2Das Expertengremium begutachtet die Gesuche und gibt zuhanden des BFE eine Empfehlung für die Beurteilung des Projekts ab. Bei der Empfehlung zuhanden des BFE hat die Kantonsvertreterin oder der Kantonsvertreter keine Stimme. Das Expertengremium kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Fachleute beiziehen.

Art. 87t Vertrag und Zusicherung dem Grundsatz nach

1Sind die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Anhang 2.5 für einen Investitionsbeitrag für eine Prospektion oder eine Erschliessung erfüllt und stehen Mittel zur Berücksichtigung des Gesuchs zur Verfügung, so schliesst der Bund mit der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller einen verwaltungsrechtlichen Vertrag ab.