Vorlage
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten
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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»
2Sind die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Anhang 2.6 für die Erstellung einer Geothermieanlage erfüllt und stehen Mittel zur Berücksichtigung des Gesuchs zur Verfügung, so sichert das BFE den Investitionsbeitrag dem Grundsatz nach zu und setzt Folgendes fest:
a. die Höhe des Investitionsbeitrags in Prozent der anrechenbaren Investitionskosten;
b. den Höchstbetrag, den der Investitionsbeitrag nicht überschreiten darf;
c. bis wann spätestens mit dem Bau zu beginnen ist;
d. den Zahlungsplan gemäss Artikel 87z;
e. die Frist, innerhalb der die Anlage in Betrieb zu nehmen ist;
f. die zu rapportierenden produktionsrelevanten Daten gemäss Artikel 87w Buchstabe d.
Art. 87u Abschlussbericht bei Prospektion oder Erschliessung
Nach Abschluss einer Prospektion oder einer Erschliessung ist dem BFE ein Abschlussbericht einzureichen. Der Inhalt des Berichts wird im Vertrag gemäss Artikel 87t Absatz 1 geregelt.
Art. 87v Inbetriebnahmemeldung für Geothermieanlagen
1Nach Inbetriebnahme der Geothermieanlage ist dem BFE eine Inbetriebnahmemeldung einzureichen.
2Die Meldung muss mindestens folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
a. das Inbetriebnahmedatum;
b. das Abnahmeprotokoll;
c. allfällige Änderungen gegenüber den im Gesuch gemachten Angaben.
Art. 87w Bauabschlussmeldung bei Geothermieanlagen
1Spätestens sechs Jahre nach der Inbetriebnahme der Geothermieanlage ist dem BFE eine Bauabschlussmeldung einzureichen.
2Die Meldung muss mindestens folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
a. eine detaillierte Baukostenabrechnung;
b. eine Auflistung der anrechenbaren und der nicht anrechenbaren Investitionskosten;
c. die Angabe der Nettoproduktion der ersten fünf Betriebsjahre;
d. alle produktionsrelevanten Daten seit der Inbetriebnahme.