Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 19 Seiten

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Ergebnisbericht zur Änderung des Bankengesetzes – Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken

1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 11. März 2022 beschlossen, mit einer staatlichen Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB) für systemrelevante Banken (Systemically Important Banks, SIBs bzw. SIB) ein neues Instrument zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors einzuführen. Er hat dabei das EFD beauftragt, bis Mitte 2023 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Am 16. März 2023 hat der Bundesrat das Instrument des PLB in einer Verordnung gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Grund waren der umfassende Vertrauensverlust in die Credit Suisse und ihr unmittelbar drohender Ausfall, die am 19. März zur Ankündigung der Übernahme durch die UBS führten. Die mit der Verordnung eingeführten rechtlichen Grundlagen des PLB – sowie weitere Elemente der Verordnung – gilt es nun in das ordentliche Recht zu überführen.

2 Vernehmlassungsverfahren

Das mit Blick auf Artikel 7c und 7d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes verkürzte Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bankengesetzes wurde am 25. Mai 2023 eröffnet und dauerte bis am 21. Juni 2023. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.

Eine Stellungnahme eingereicht haben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):

− 26 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH,

SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH (Regierungsrat und Kantonsrat);

− 6 politische Parteien: Die Mitte, FDP, glp, Grüne, SP, SVP;

− 5 Dachverbände der Wirtschaft: economiesuisse, SBVg, SGB, SGV, Travail.Suisse;

− 9 interessierte Kreise: esisuisse, PostFinance, Raiffeisen, SNB, UBS, VAV, VSKB, VSPB,

ZKB;

− 11 Weitere: alliancefinance, Brunetti, FDK, Harringer, Homburger, Jäger, Kurz, MoMo,

VVS, ZGC, ZHK-ZBV.

Das Bundesgericht, das Bundesverwaltungsgericht, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) sowie die Stiftung für Konsumentenschutz haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.

Während sich economiesuisse, PostFinance, VAV und VSPB der Stellungnahme der SBVg anschliessen, unterstützen AR, GR, OW, SG, SZ, TG und UR explizit die Stellungnahme der FDK. Der VSKB schliesst sich der Stellungnahme der ZKB an.

Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen der Stellungnahmen ausgeführt. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verweisen1.

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