Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 19 Seiten

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Ergebnisbericht zur Änderung des Bankengesetzes – Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Vorlage stösst bei 40 Teilnehmenden insgesamt auf Zustimmung2 (AG, AI, AR, BE, BL, BS, economiesuisse, FDP, FDK, FR, GE, GL, glp, GR, JU, LU, NE, NW, OW, PostFinance, Raiffeisen, SBVg, SG, SH, SNB, SO, SZ, TG, TI, Travail.Suisse, UBS, UR, VAV, VS, VSKB, VSPB, ZG, ZH, ZHK-ZBV, ZKB). Als positive Aspekte, die die Vorlage mit sich bringe, wurden von den Teilnehmenden insbesondere die Stärkung des Finanzsystems (glp, UBS, VAV, VD, VSKB, VSPB, ZG, ZH) sowie die Stärkung und Förderung von Glaubwürdigkeit, Reputation und Vertrauen in den schweizerischen Finanzplatz (economiesuisse, FDK, SBVg, Travail.Suisse, UBS, VD, ZG, ZH, ZKB) hervorgehoben. Ein PLB schaffe Vertrauen auch gegenüber ausländischen Behörden (FDP, UBS) und verhindere, dass diese höhere Anforderungen an die Tochtergesellschaften der Schweizer SIBs stellen (economiesuisse) sowie die im Ausland vorhandene Liquidität blockieren (UBS) würden. UBS, VS, VSKB, VSPB und ZKB betonen, die Vorlage begünstige die Stabilisierung von Banken. Jüngste Vorkommnisse hätten gemäss Raiffeisen gezeigt, dass abrupte und schwerwiegende Vertrauensverluste in eine Bank trotz ausreichender Kapitalausstattung und trotz der Existenz der ersten und zweiten Verteidigungslinie eine SIB in existentielle Not bringen können. Die Vorlage würde somit einen volkswirtschaftlichen Schaden verhindern (FDK, KRZH, Travail.Suisse, UBS, VS, ZHK-ZBV) und folge – unter Berücksichtigung der Schweizer Verhältnisse (SBVg, VSPB) – den Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) zur Stärkung der Systemstabilität (economiesuisse, glp, KRZH, Raiffeisen, SBVg, UBS, VSPB, ZHK-ZBV). Dadurch hebe die Schweiz das hiesige Dispositiv auf den aktuellen Stand der internationalen Entwicklungen (FDP, glp, SBVg, ZH), was zu einer regulatorischen Angleichung mit anderen Jurisdiktionen führe (BE, FDP, Raiffeisen, UBS, VSKB, VSPB, ZKB). Mit Blick auf den Vorfall der Credit Suisse vom März 2023 sei der Nutzen der Vorlage gemäss AG, AI, FDP, GE, SO und ZG erwiesen. Laut economiesuisse, Raiffeisen, SBVg, UBS, VAV und VSPB führe die Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung zu einer sinnvollen Ergänzung des bisherigen Too-Big-To-Fail-Instrumentariums in der Schweiz. Nicht zuletzt sei gemäss Raiffeisen und ZKB ein PLB in der Schweiz gerechtfertigt, weil aufgrund des Too-Big-To-Fail-Dispositivs für SIBs im Vergleich zu Nicht-SIBs und auch im internationalen Vergleich bereits deutlich schärfere Liquiditätsvorschriften vorgesehen werden. FDP und glp unterstützen die Vorlage, heben aber hervor, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen seien und die Einführung eines PLB-Instruments Teil einer umfassenderen Reform sein solle, die auf die jüngsten Ereignisse rund um die Credit Suisse Bezug nehmen müsse.

Als Hauptkritikpunkt wird von vielen Teilnehmenden (AI, BE, BL, BS, Die Mitte, FDK, GL, Grüne, JU, SGV, SH, SP, SZ, TG, ZGC, ZH) ein in der Vorlage fehlender Abgeltungsmechanismus vorgebracht. Sie fordern, dass zur Entschädigung des Risikos, dass der Bund der SNB eine allfällige Ausfallgarantie für Liquiditätshilfe-Darlehen an eine SIB bereitstellen könnte, die Einführung eines Abgeltungsmechanismus erneut zu prüfen sei. Es bestehe der Eindruck der Privatisierung von Gewinnen und Verstaatlichung von Verlusten (AI, BE, SZ, TG).

Bei 5 Teilnehmenden stösst die Vorlage auf teilweise Zustimmung (Die Mitte, KRZH, SGB, SP, VD). Gemäss KRZH sei die Stossrichtung dieser Vorlage nicht in allen Punkten zielführend, weil sie Risikostrategien der Banken eher fördern als verhindern würde. Der PLB dürfe zudem nicht wie eine unbeschränkte verdeckte Staatsgarantie für private SIBs ausgestaltet sein. Auch Die Mitte steht dieser Vorlage mit Vorbehalten gegenüber und fordert eine Auftrennung in zwei Teile: Mit der Überführung der Notverordnung ins ordentliche Recht sei sie einverstanden; eine PLB-Einführung für SIBs sei aber separat anzugehen, weil damit erhebliche

2 In den Stellungnahmen der Kantone FR, NW und TI wird die Zustimmung zwar nicht explizit erwähnt, sie resultiert aber aus dem Sachverhalt.