Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 19 Seiten

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Ergebnisbericht zur Änderung des Bankengesetzes – Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken

• Überführung der Verordnung vom 16. März 2023 ins ordentliche Recht: Die SNB hebt

hervor, dass die Überführung der geschaffenen Instrumente nur soweit überhaupt noch notwendig, temporär und mit beschränkter Anwendung auf die konkreten Ereignisse vom März 2023 rund um die Credit Suisse vorzunehmen sei. Laut SP sei eine Überführung dieser Bestimmungen unnötig und teilweise widersprüchlich. Die Überführung sei unnötig, weil die Geltungsdauer dieser Bestimmungen ohnehin auf Ende 2027 befristet sei, der Bundesrat sie 5 Jahre nach Inkrafttreten prüfen wolle und eine Ablehnung der Überführung keine konkreten Auswirkungen hätte, weil gemäss Bundesrat der Vertragsinhalt zwischen den Vertragsparteien weiter gelten würde (MoMo, SGB, SP). Die Überführung sei laut SP auch widersprüchlich, weil der PLB eigentlich verhindern solle, dass die SNB in Zukunft aufgrund der zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen an die ordnungspolitischen Grenzen stosse. MoMo kritisiert zudem, dass dies ein scheindemokratisches Vorgehen sei und stellt zur Diskussion, ob das gewählte Vorgehen der Behörden – angesichts der seit längerem bekannten Probleme bei der Credit Suisse – geeignet, erforderlich und verhältnismässig sei. Auch Kurz kritisiert, dass es sinnlos und undemokratisch sei, ohne den Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission abzuwarten, ein per Notrecht eingeführtes Bankengesetz im Eiltempo durch den gesetzgeberischen Prozess durchdrücken zu wollen; dies umso mehr in Anbetracht der Ablehnung der Verpflichtungskredite durch den Nationalrat im April 2023. alliancefinance betont zudem, dass die Begründung für die Dringlichkeit der Überführung der Verordnung ins ordentliche Recht nicht mehr gegeben sei, weil die Bundesgarantie aufgrund des durch die betroffene Bank zurückbezahlten Liquiditätshilfedarlehens nicht mehr nötig und die anderen Bestimmungen zeitlich nicht mehr dringend seien. alliancefinance schlägt zudem vor, die Gültigkeitsdauer der zu überführenden Bestimmungen und die Frist für die Überprüfung von Abschnitt 14a. durch den Bundesrat neu zu beurteilen. Zudem fordert ZGC, die Verhältnismässigkeit der Massnahmen, die in ordentliches Recht überführt werden sollen, in der Botschaft eingehend zu bewerten. glp ist gegenteiliger Meinung und begrüsst eine Überführung der Verordnung vom 16 März 2023 ins ordentliche Recht ausdrücklich. FDK, GE und GL heben hervor, dass eine ausbleibende Überführung – mit damit verbundenen potenziellen Rechtsunsicherheiten – kontraproduktiv für das Marktvertrauen und die Rettung der Credit Suisse wäre.

• Zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB: Die Stellungnahmen bezüglich dieses Instruments gehen teilweise weit auseinander:

economiesuisse, SBVg, UBS und ZHK-ZBV begrüssen die Einführung dieses Instruments als sinnvolle Ergänzung der zweiten Verteidigungslinie. SBVg und UBS argumentieren, dass die Vergabe von zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen die Subsidiarität des PLB erhöhe und das Verlustrisiko des Bundes reduziere. SBVg und ZHK-ZBV fordern, dieses Instrument zeitlich unbeschränkt ins Gesetz zu verankern. Dies sei gemäss SBVg notwendig, weil die SNB aktuell im Rahmen der ausserordentlichen Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance, ELA) nur sehr eingeschränkt Sicherheiten akzeptiere. Zudem könne durch die Vergabe von zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen die Einleitung eines Sanierungsverfahrens vermieden werden (SBVg, ZHK-ZBV). Das Instrument sei zudem mit einem Konkursprivileg ausgestattet, welches im weiteren Sinne dem Aspekt einer «Sicherheit» Rechnung trage und das Verlustrisiko der SNB erheblich reduziere (MoMo, SBVg, ZHK-ZBV). Kurz und MoMo heben hervor, dass die SNB gemäss Nationalbankgesetz die Aufgabe habe, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen und sie dies zur Schwächung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro vor Jahren – ohne Sorgen um hinreichende Besicherungen (Kurz) – bereits getan habe. Laut economiesuisse sei eine nachträgliche Diskussion über Sinn und Zweck dieser Liquiditätshilfe-Darlehen nicht sinnvoll, weil es die internationalen Märkte verunsichere und die Glaubwürdigkeit der Politik und das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz gefährde.

Im Gegensatz zu diesen befürwortenden Stellungnahmen weist die SNB darauf hin, dass für dieses Instrument keine Sicherheiten im eigentlichen Sinne bestünden. Sie ist der Meinung, dass aus der Vorlage – trotz bereits klarer Gesetzessystematik – unmissverständlicher hervorgehen müsse, dass diese Art von Darlehen nach Wegfall der Verordnung vom