Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 19 Seiten
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Ergebnisbericht zur Änderung des Bankengesetzes – Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken
ihre Meinung zu ausgewählten Artikeln des Bankengesetzes. Jäger beantragt, den Artikel bezüglich der Garantie zur Verlustabsicherung ersatzlos zu streichen.
3.2 Thematische Hauptpunkte aus der Vernehmlassung
• Abgeltung: 16 Teilnehmende (AI, BE, BL, BS, Die Mitte, FDK, GL, Grüne, JU, SGV, SH, SP, SZ, TG, ZGC, ZH) fordern eine erneute Prüfung der Einführung einer möglichen Entschädigung des Bundes für dessen Bereitstellung der Ausfallgarantie. Es bestehe der Eindruck der Privatisierung von Gewinnen und Verstaatlichung von Verlusten (AI, BE, FDK, SZ, TG). Die Grünen heben hervor, dass nicht ersichtlich sei, weshalb SIBs die Staatsgarantie entgegen der bei Kantonalbanken üblicher Praxis nicht mit einer ex-ante Prämie abgelten müssten. Es gehe nicht an, dass private Unternehmen ohne Gegenleistung von der Risikoübernahmebereitschaft des Bundes profitieren könnten (Die Mitte). Dem könne gemäss Die Mitte und SGV auch mit Bereitstellungs- und Risikoprämien nicht begegnet werden, da ein PLB präventiv wirke und auch ausserhalb einer Krise einen dauernden Wert habe (z.B. über tiefere Refinanzierungskosten, Stärkung des Vertrauens von Kunden und Investoren). Die Mitte und SGV heben zudem hervor, dass eine ex-ante Abgeltung präventiv gegen Fehlanreize wirken würde. ZGC kritisiert, dass die Vorlage in Widerspruch zu wichtigen ausländischen Jurisdiktionen und internationalen Standards stehe, da allfällige Verluste aus dem PLB in letzter Konsequenz auf die Steuerzahlenden statt den Banken überwälzt würden (sog. «Sozialisierung von Verlusten»). Zudem sei dies in der Vorlage nicht deutlich ausgewiesen. Die aktuelle Begründung einer fehlenden Abgeltung blende laut ZGC aus, dass bei SIBs ein Nichtbeistand in den vergangenen fünfzig Jahren lediglich einmal gewagt worden sei (im September 2008 durch das US-Finanzministerium gegenüber Lehman Brothers) und angesichts des damaligen Ausgangs auch künftig rein faktisch illusorisch bleiben dürfte (ähnlich argumentieren auch BE, BL, Grüne, JU). Die Sozialisierung der Verluste sei gemäss ZGC deshalb konsequent durch eine risikogerechte ex-ante Prämie aller Banken und die ex-post Haftung der Branche gänzlich zu vermeiden. Einzubeziehen seien dabei selbst Banken mit risikoärmeren Geschäftsmodellen, die etwa für den Zahlungsverkehr auf risikoreichere Banken zurückgreifen würden und deswegen das «bankrun-gefährdete» Einlagengeschäft vermeiden können. ZGC führt weiter aus, dass der mit Prämien zu äufnende Fonds der Verwaltung und Verwendung durch die SNB zu überantworten sei. VSKB und ZKB finden demgegenüber, dass die Frage der Schadloshaltung von Bund und SNB zu Gunsten der Stabilität des Finanzplatzes mit dem Konkursprivileg sowie den Bereitstellungs- und Risikoprämien zielführend gelöst sei, sodass eine Abwälzung der Kosten und Risiken auf die SIBs verhindert werden könne. Auch für Raiffeisen und Travail.Suisse sind die Bereitstellungs- und Risikoprämien sowie die an die SNB zu entrichtenden Zinsen eine adäquate Entschädigung für die Gewährung eines PLB; zudem würden Prämien und Zinsen für einen adäquaten Anreiz zur raschen Rückzahlung der Liquiditätshilfe sorgen.
• Wettbewerbsverzerrungen zwischen SIBs und Nicht-SIBs: Durch die explizite Staatsgarantie würden Wettbewerbsverzerrungen zwischen SIBs und Nicht-SIBs entstehen (AI, BE, FDK, GL, JU, SGV, VAV, VSPB), welchen auch mit Bereitstellungs- und Risikoprämien sowie Zinsen nicht begegnet werden könnten (VAV, VSPB). VAV und VSPB erwarten, dass dem Aspekt der Wettbewerbsverzerrungen bei künftigen Anpassungen der Regulierung sachlich Rechnung getragen werde. Gegenteiliger Meinung sind SBVg und ZHK-ZBV und führen aus, dass als Ausgleich gemäss Vorlage zu Recht die Verzinsung sowie die Bereitstellungs- und Risikoprämien dienen würden. Zudem würden mit dem PLB die branchenimmanenten Ansteckungsrisiken sinken, wovon auch Nicht-SIBs profitieren würden (ZHK-ZBV). Aus Sicht von economiesuisse würde ein PLB nicht mit Wettbewerbsverzerrungen einhergehen. Dennoch liesse sich eine Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ausschliessen, was weiter zu beobachten sei (economiesuisse, SBVg).