Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht zur Änderung des Bankengesetzes – Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken

handle es sich auch bei Klima- und Umweltrisiken um finanzielle Risiken in den Bilanzen der Grossbanken.

• Über die Vorlage hinausgehende Forderungen: An die Bestimmungen der Vorlage anknüpfend, wurden von mehreren Teilnehmenden darüber hinaus gehende Forderungen aufgebracht:

o Einlegerschutz: Laut esisuisse würde die PLB-Vorlage den Einlegerschutz ver-

schlechtern, weil im Konkurs einer Bank, der ein Liquiditätshilfe-Darlehen gewährt wurde, die zweite Konkursklasse massiv grösser werde und sich dadurch das Kollokationsverfahren dieser Konkursklasse verlängere. Um eine effektive und effiziente Funktionsweise des Einlegerschutzsystems zu erlauben, schlagen esisuisse und VVS vor, die Rückzahlung von privilegierten Einlagen an den Träger der Einlagensicherung und von Freizügigkeits- und Säule-3a-Geldern an die betroffenen Vorsorgestiftungen auch ausserhalb der Kollokation aus den jeweils verfügbaren liquiden Aktiven vorzunehmen. Zudem soll gemäss esisuisse und VVS die Aufhebung der Limitierung der Privilegierung von 100’000 Schweizer Franken pro Vorsorgenehmer für Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben (Art. 37a Abs. 5 BankG) angestrebt werden.

o Vorübergehende Verstaatlichung (Temporary Public Ownership, TPO): Gemäss

SP sichert der Bund mit dem PLB schlussendlich die Rolle als Kreditgeberin in letzter Instanz ab («Lender of Last Resort»). Folglich solle er auch die Möglichkeit haben, als Eigentürmer in letzter Instanz («Owner of Last Resort») eine schlingernde SIB zu übernehmen. Allerdings müsse laut SH bei einer Rettung durch eine temporäre Verstaatlichung mit erheblichen Kosten für den Bundeshaushalt gerechnet werden.

o Erleichterte Emission von gedeckten Schuldverschreibungen (Covered Bonds) und Einführung von regulären Liquiditätsfazilitäten der SNB: UBS schlägt vor,

zwecks Reduktion der Wahrscheinlichkeit einer Beanspruchung des PLB flankierende Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Finanzmarkts zu prüfen. In Frage kämen insbesondere die erleichterte Emission von gedeckten Schuldverschreibungen sowie die Etablierung regulärer Liquiditätsfazilitäten, wie sie beispielsweise in den USA und in der UK gewährt werden. Letztere würden der SNB erlauben, Liquidität gegen hinreichende Sicherheiten auch unter normalen Geschäftsbedingungen bereitzustellen. Gemäss UBS könne dadurch das heute mit ELA verbundene Stigma abgebaut werden, was auch unter Stressbedingungen stabilisierend wirke.

o Erhöhung der Liquiditätsanforderungen für SIBs: Vor dem Hintergrund der Ereig-

nisse im Zusammenhang mit der Credit Suisse sind die Grünen und MoMo der Meinung, dass die in der Liquiditätsverordnung verankerten Anforderungen für SIBs nicht ausreichend seien. Die Grünen fordern deshalb, gleichzeitig mit der Einführung des PLB diese Anforderungen zu erhöhen und dabei auch Klima- und Biodiversitätsrisiken zu berücksichtigen.

o Massnahmen der FINMA bei Insolvenzgefahr: Bezüglich der Massnahmen bei In-

solvenzgefahr schlägt ZGC vor, Artikel 25 Absatz 1 BankG so zu ergänzen, dass die FINMA auch ausgewählte Marktbewertungen, welche etwa die zukünftige Profitabilität einpreisen, zum Anlass von Schutzmassnahmen nehmen könne. So sei der Zusammenbruch der CS seit längerem vorhersehbar und anhand der Credit-Default-Swaps-Entwicklung klar erkennbar gewesen. Künftig solle die FINMA ermächtigt sein, solche Marktbewertungen, welche die zukünftige Profitabilität einpreisen, neben den traditionellen regulatorischen Kenngrössen im Rahmen von Artikel 25 Absatz 1 BankG zu berücksichtigen.

o Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Übernahme der Credit Suisse durch die

UBS: BS, economiesuisse und NW begrüssen, dass im Rahmen dieser vom Bundesrat beschlossenen Aufarbeitung das gesamte Schweizer Too-Big-To-Fail-Regime sowie die in dieser Vorlage enthaltenen Instrumente nochmals überprüft werden. Die