Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 18 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht
FrSV
dem Verkauf von alternativen (einheimischen) Pflanzen auffangen. Zusätzlich sollte die Verfügbarkeit einer Liste mit Organismen, deren Inverkehrbringen verboten ist, den Arbeitsaufwand der Unternehmen im Rahmen der Selbstkontrolle (Art. 4 FrSV) reduzieren.
Auch die Konsumentinnen und Konsumenten dürften von dieser Anpassung profitieren. Sie können versichert sein, dass die zum Verkauf angebotenen Pflanzen keine Gefahr darstellen. Konsumentinnen und Konsumenten sind nämlich verpflichtet, zu prüfen, ob die gebietsfremden Pflanzen (ohne diejenigen in den Anhängen 2.1 und 2.2), mit denen sie umgehen, Menschen, Tiere oder die Umwelt nicht gefährden und die biologische Vielfalt sowie die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile nicht beeinträchtigen (Art. 15 Abs. 1 FrSV). In Zukunft wird der Umgang mit den zum Verkauf angebotenen gebietsfremden Pflanzen weniger Aufmerksamkeit und Sorgfalt vonseiten der Konsumentinnen und Konsumenten erfordern. Die Umsetzung der Revision sollte auch eine Erweiterung des Sortiments an einheimischen Ersatzpflanzen zur Folge haben. Vor dem Hintergrund der erwähnten Auswirkungen für die Konsumentinnen und Konsumenten dürften die Unternehmen an Glaubwürdigkeit gewinnen.
Bestimmte invasive gebietsfremde Arten verursachen Schäden an Infrastrukturen. Ein Verkaufsverbot solcher Arten wird dazu beitragen, ihre Ausbreitung und die damit zusammenhängenden Schäden zu begrenzen.
6.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Der Verkauf von invasiven gebietsfremden Arten ist ein wichtiges Einfallstor für ihre Verbreitung in der Umwelt.16 Invasive gebietsfremde Arten verursachen Schäden an der biologischen Vielfalt und an der Umwelt.17 Indem es die invasiven gebietsfremden Arten an ihrer Ausbreitung hindert und die von ihnen verursachten Schäden dadurch verringert werden, wirkt sich das Inverkehrbringungsverbot für bestimmte gebietsfremde Pflanzen positiv auf die Biodiversität aus.
Die Landwirtschaft wird nicht direkt von diesem Verbot betroffen sein, denn es umfasst keine Nutzpflanzen. Sie sollte im Gegenzug vom Rückgang invasiver Arten profitieren, die auch für Kulturpflanzen und deren Begleitflora (Adventivpflanzen) problematisch sein können.
6.5 Auswirkungen auf die Gesundheit
Bestimmte invasive gebietsfremde Arten sind auch eine Bedrohung für die Gesundheit. Der Kletternde Giftsumach (Toxicodendron radicans) kann zum Beispiel schwere Hautreaktionen (Kontaktdermatitis) verursachen. Ein Verkaufsverbot dieser Art kann als indirekte Schutzmassnahme für die Gesundheit von Mensch und Tier erachtet werden.
16 BAFU (Hrsg.) 2022: Gebietsfremde Arten in der Schweiz. Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen. 1. aktualisierte Auflage 2022. Erstausgabe 2006. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Wissen Nr. 2220: 62 S.
17 Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU): Gesetzesanpassung zur Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/externe-studien-berichte/volkswirtschaftliche-beurteilung-vobu-gesetzanpassung-iga.pdf.download.pdf/Volkswirtschaftliche%20Beurteilung%20(VOBU)_IGA_Schlussbericht.pdf.