Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 18 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht
FrSV
Weitere Pflanzen, bei denen Schäden nachgewiesen sind und die gemäss Stufenkonzept provisorisch als D1, D2 oder C einzustufen sind, werden für das Umgangsverbot vorgeschlagen (siehe Schema unten). Beim Umgangsverbot kommen zu den bereits verbotenen 11 Pflanzenarten bzw. -artengruppen weitere 11 hinzu.
Für Arten mit nachgewiesenen Schäden und provisorischem Einstufungsvorschlag B15 wurde ein Inverkehrbringungsverbot (Anhang 2.2) geprüft. Im Sinne des Vorsorgeprinzips wurde ebenso vorgegangen bei Pflanzen, bei denen erst von einem Schaden auszugehen ist (vgl. Tabelle 1), sofern sie Einstufungsoptionen bis D1, D2 erreichen. Damit fallen 27 Pflanzenarten bzw. -artengruppen unter das Inverkehrbringungsverbot.
Insgesamt 49 Pflanzenarten bzw. -artengruppen sollen somit nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, davon gilt für 22 das Verbot des Umgangs in der Umwelt.
Für Arten, für die ausreichende wissenschaftliche Daten vorliegen (= Schäden nachgewiesen), ist die Einstufung durchführbar und plausibel. Je nach Entwicklung (Populationsdichten von invasiven Arten in der Umwelt, Schwierigkeit der Bekämpfung) können die zu ergreifenden Massnahmen jedoch verschärft und diese Arten von Anhang 2.2 in Anhang 2.1 verschoben werden.
Für Arten, bei denen nur Einstufungsoptionen vorliegen (= Schäden anzunehmen), müssen diese regelmässig hinsichtlich neuer Erkenntnisse betreffend Schädlichkeit und Verfügbarkeit von Massnahmen überprüft werden. Je nach aktualisiertem Kenntnisstand kann sich die Einstufung der Arten ändern. Infolgedessen kann sich auch die Art der zu ergreifenden Massnahmen ändern, zum Beispiel Anforderungen an den Umgang oder das Inverkehrbringungsverbot (siehe schematische Darstellung der Zuteilungskriterien, Tabelle 1).
Tabelle 1. Schematische Darstellung der Zuteilungskriterien
Liste invasive gebietsfremde Pflanzen
Schäden nachgewiesen anzunehmen
prov. Einstufungsvorschlag
es liegen nur Einstufungsoptionen vor
D1 D2 C B
Umgangsverbot Inverkehrbrin- Anforderungen an Umgang Inverkehrbrin-
gungsverbot gungsverbot*
(Anhang 2.1 FrSV) (Art. 4, 5 & 15 Abs. 1 FrSV)
(Anhang 2.2 FrSV) (Anhang 2.2 FrSV)
* Inverkehrbringungsverbot prüfen bei Einstufungsoption bis D1, D2
Die beiden Tabellen unten geben die Arten oder Gruppen von Arten an, die im Verordnungsentwurf zur Aufnahme vorgeschlagen werden. Tabelle 2 enthält die Pflanzen von Anhang 2.1 und Tabelle 3 diejenigen von Anhang 2.2.
15 Vgl. Kapitel 3.1 der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/fachinfo-daten/strategie_der_schweizzuinvasivengebietsfremdenarten.pdf.download.pdf/strategie_der_schweizzuinvasivengebietsfremdenarten.pdf.