Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 18 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 Erläuternder Bericht

FrSV

5 Änderung anderer Erlasse

In Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer 2 ESV ist neu auf Anhang 2.1 FrSV Bezug zu nehmen.

Artikel 17 Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV; SR 916.161) verbietet die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln, wenn sie Organismen enthalten, die als invasive gebietsfremde Organismen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h FrSV gelten oder die in Anhang 2 FrSV aufgeführt sind. Mit der Einführung in Artikel 15 Absatz 2bisFrSV eines Inverkehrbringungsverbots derjenigen invasiven gebietsfremden Arten, die in Anhang 2.2 aufgeführt sind, ist eine Änderung dieser PSMV-Bestimmung nötig. Neu wird die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln, die Organismen aus Anhang 2.2 enthalten, nicht mehr zulässig sein. Dabei ist zu beachten, dass Anhang 2.2 derzeit nur Pflanzen umfasst und sich die Änderung der PSMV gegenwärtig nicht auf die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln auswirkt.