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Vernehmlassung 2022/94: Modernisierung der Aufsicht. Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und weiterer Verordnungen · 18 Seiten
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Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung «%ASFF_YYYY_ID»
3Kosten für andere Aufgaben sind vom Kanton zu tragen.
Art. 158bisAbs. 1 Bst. bbis
1Der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vergütet den Ausgleichskassen:
bbis. 70 Franken für jedes gestellte Konkursbegehren nach Artikel 166 SchKG5 und 210 Franken für jedes durch einen Entscheid des Konkursgerichts gemäss Artikel 268 Absatz 2 SchKG geschlossene Konkursverfahren;
Art. 159 Grundsatz
Bei den Ausgleichskassen sind jährlich drei Revisionen nach Artikel 68a AHVG mit einer separaten Berichterstattung durchzuführen:
a. eine Hauptrevision;
b. eine Abschlussrevision;
c. eine Prüfung der Informationssysteme.
Art. 160 Umfang
1Die Revisionen sind in einem dem Geschäftsverkehr der Ausgleichskasse angemessenen Umfang durchzuführen.
2Die Hauptrevision hat die Prüfung der materiellen Rechtsanwendung, des Abrechnungsverkehrs sowie der inneren Organisation der Ausgleichskasse zu umfassen. Sie hat im Laufe des Geschäftsjahres zu erfolgen.
3Die Abschlussrevision hat die Prüfung der Jahresrechnung, der korrekten Zuteilung der Kosten auf die übertragenen Aufgaben sowie der gesetzeskonformen Verwendung der Verwaltungskostenbeiträge und Zuschüsse nach Artikel 69 Absatz 3 AHVG zu umfassen.
4Die Prüfung der Informationssysteme hat die Beurteilung der Umsetzung der Anforderungen nach Artikel 72a Absatz 2 Buchstabe b AHVG zu umfassen. Sie kann gleichzeitig mit oder unabhängig von einer der anderen Prüfungen erfolgen.
5Das BSV erlässt entsprechende Weisungen.
Art. 160bisRevisionen der Durchführung von übertragenen Aufgaben
1Das BSV erlässt Weisungen für die Revisionen der Durchführung der an die Ausgleichskassen übertragenen Aufgaben.
2Die Weisungen für die Revisionen enthalten die Vorgaben für die Berichterstattung.