Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/98: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) · 17 Seiten
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Teilrevision Strahlenschutzgesetz
samten in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten tragen die Verursacher. Ausserhalb dieses Umkreises tragen sie die Hälfte der anfallenden Kosten. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Ausgaben für die Beschaffung, die Verteilung, die Lagerung, die Kontrollen, den Ersatz und die Entsorgung der Jodtabletten nach Verfall sowie für die Information der Bevölkerung und der Fachleute.
Absatz 2: Dieser Absatz beschreibt den Grundsatz der Bemessung des Umkreises nach Absatz 1. Die Bemessungsgrundlagen des Umkreises bilden einerseits die Empfehlungen der WHO und IAEA betreffend den Schutz der Schilddrüse durch die Einnahme der Jodtabletten sowie die mögliche Abgabemenge des radioaktiven Jods in einem Ereignisfall und die Ausbreitung des radioaktiven Jods in der Umwelt. Die Einnahme der Jodtabletten innert weniger Stunden nach dem Ereignis ist nach heutigem Stand der Wissenschaft empfohlen, wenn eine Schilddrüsendosis von ca. 50 mSv oder höher erwartet wird. Im Rahmen der interdepartementalen Arbeitsgruppe IDA NOMEX wurden anhand von möglichen Abgabemengen und meteorologischen Situationen die Gebiete um die Schweizer Kernkraftwerke ermittelt, in welchen diese Schilddrüsendosis erreicht werden kann. Beim Referenzszenario A4, welches auch als Grundlage für die Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (NFSV; SR 732.33) verwendet wurde, werden die 50 mSv Schilddrüsendosis bis in eine Entfernung von ca. 50 km erreicht (vgl. Aktennotiz ENSI-AN-8293 des ENSI betreffend die Überprüfung der Referenzszenarien für die Notfallplanung in der Umgebung der Kernkraftwerke vom 4. Juni 2014).
Bei einem extremen Unfallszenario mit ungünstigen meteorologischen Bedingungen oder einer Abgabemenge, welche jene des Referenzszenarios A4 übersteigt, können Gebiete in der ganzen Schweiz betroffen sein. Die HERCA-WENRA3 empfiehlt für solche extremen Fälle ein Planungsgebiet von 100 km für die Jodtabletten-Versorgung (vgl. Dokument ‘HERCA-WENRA Approach for a better cross-border coordination of protective actions during the early phase of a nuclear accident’, 2014). Aufgrund dieses Restrisikos rechtfertigt es sich, dass die Betreiber der Kernkraftwerke auch in einem Umkreis von mehr als 50 km um die Kernkraftwerke die Hälfte der Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten übernehmen. Die Teilnahme des Bundes an den Kosten rechtfertigt sich durch extreme Unfallszenarien für ausländische Kernkraftwerke oder durch andere nukleare Ereignisse.
Nach endgültiger Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerkes erlischt die Betriebsbewilligung. Der Betreiber eines Kernkraftwerkes in Stilllegung ist nach dem Wortlaut von Artikel 83a KEG des Erlassentwurfs nicht mehr kostenpflichtig im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten, auch wenn sich noch abgebrannte Brennelemente auf der Anlage befinden. Nach heutigem Stand der Wissenschaft besteht diesfalls keine Gefahr einer Kontamination der Umwelt mit radioaktivem Jod, die die Einnahme von Jodtabletten erfordern würde.
4 Auswirkungen
Durch die in der Vorlage vorgesehenen Anpassungen zum Datenschutz ergeben sich weder für den Bund, die Kantone oder die Gemeinden noch für die Volkswirtschaft oder die Gesellschaft direkte Konsequenzen, da nur die formellgesetzliche Grundlage für die auf der StSV basierende, aktuelle Praxis geschaffen wird. Gleiches gilt für die Anpassungen von Artikel 27 des Erlassentwurfes über die Kostenregelung bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Im Folgenden wird auf diese Bereiche nicht näher eingegangen.
Auch die neuen Bestimmungen für die Strafverfolgungen haben einzig die Konsequenz, dass sich die Strafverfolgungsbehörden des Bundes für Übertretungen in der Strahlenschutzgesetzgebung auf die wichtigeren Fälle konzentrieren können und nicht mehr zur Verfolgung von Bagatellen gezwungen sind. Auch auf diesen Bereich wird im Folgenden nicht mehr näher eingegangen.
3 HERCA: Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities; WENRA: Western European Nuclear Regulators’ Association