Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/98: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) · 17 Seiten

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Teilrevision Strahlenschutzgesetz

Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) und Artikel 4 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG; SR 732.44) würden für eine entsprechende Kostenüberwälzung keine genügende gesetzliche Grundlage bilden.

Weiter hielt das Bundesgericht fest, dass die vorsorgliche Beschaffung und Verteilung, die Kontrollen, der Ersatz und die Entsorgung der Jodtabletten nach Verfall sowie die Information der Bevölkerung und der Fachleute präventive Notfallschutzmassnahmen sind, die zur Begrenzung eines Schadens bei der Bevölkerung dienen. Die staatliche vorsorgliche Beschaffung und Verteilung/Kontrolle/Ersatz/Entsorgung könne sich sowohl auf Artikel 5 Absatz 2 i.V.m. Absatz 4 KEG als auch auf die Artikel 17-22 StSG abstützen. Bei der Abwälzung auf die Betreiber der Kernkraftwerke handle es sich indessen um die Übertragung von staatlichen Kosten für Notfallmassnahmen auf Private. Für eine solche Überwälzung der Kosten fehle zurzeit eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

In der Zwischenzeit konnte die Finanzierung der Jodtabletten-Verteilkampagnen 2020 (für Gebiete ausserhalb des 50 km-Umkreises) und 2024 (innerhalb des 50 km-Umkreises) durch eine Vereinbarung mit den Betreibern der Kernkraftwerke, welche mit dem Bundesratsbeschluss vom 14. April 2021 genehmigt wurde, sichergestellt werden. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das zuständige Departement, bis Ende 2022 dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage für die notwendigen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Kostenübernahme der Betreiber der Kernkraftwerke für die vorsorgliche Jodtablettenversorgung ab 2030 zu unterbreiten. Mit dem vorliegenden Erlassentwurf kommt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) diesem Auftrag nach.

1.1.2 Sanierungsmassnahmen für radiologische Altlasten

In der Schweiz wurden bis in die 1960er Jahre Zifferblätter von Uhren mit radiumhaltigen Leuchtfarben bemalt, um die Zifferblätter bei Dunkelheit erkennbar zu machen. Der Umgang mit der radioaktiven Leuchtfarbe in Leuchtfarbensetzereien und Heimarbeitslokalen führte zur Kontamination von Liegenschaften und Deponien mit Radioaktivität. Im Rahmen des vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplans Radium 2015-2023 wurden Liegenschaften identifiziert, die durch die frühere Verwendung von radiumhaltiger Leuchtfarbe kontaminiert wurden und wo nun Sanierungsbedarf besteht. Grundsätzlich trägt der Verursacher die Kosten für Sanierungsmassnahmen, jedoch ist auch hier eine Präzisierung zur Kostentragung notwendig.

1.1.3 Entsorgung von radioaktiven Abfällen

Hinsichtlich der radioaktiven Abfälle, die nicht als Folge der Nutzung von Kernenergie entstehen, präzisiert der bestehende Artikel 27 StSG bereits, dass der Verursacher diese an eine von der zuständigen Behörde bezeichneten Stelle abzuliefern hat und für die Kosten der Entsorgung aufkommen muss. Es fehlt jedoch eine Regelung hinsichtlich der Kostentragung für Fälle, wo der Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist und der Bund für die Ausfallkosten aufkommt.

Damit zudem der heutigen Praxis Rechnung getragen werden kann, besteht zusätzlicher Handlungsbedarf für die korrekte Ablieferung von radioaktiven Abfällen durch deren Finder. Eine Regelung dafür soll geschaffen werden.

1.1.4 Immissionsüberwachung

In der Schweiz werden die ionisierende Strahlung und die Radioaktivität in der Umwelt seit 1956 überwacht. Das BAG erstellt in Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), der Suva, der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und den Kantonen das nationale Probenahme- und Messprogramm und koordiniert seine Umsetzung. Das BAG betreibt zusätzlich das automatische Messnetz URAnet zur kontinuierlichen Überwachung der Radioaktivität in der Luft und in Fliessgewässern. Auf der Basis der Messwerte ermittelt das BAG die Strahlenexposition der Bevölkerung und veröffentlicht die Resultate in einem jährlichen Bericht «Umweltradioaktivität und Strahlendosen in der Schweiz».