Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/108: Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung zur Umsetzung der Standesinitiative 17.304 («Sichere Strassen jetzt!») · 22 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/25/11

Fragebogen Frage 4: Sind Sie grundsätzlich mit dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung über

die Kontrolle des Strassenverkehrs vom 28. März 2007 (SKV; SR 741.013) einverstanden?

Kategorien Ja Nein Verzicht auf STN Kantone 20 04

Kantone der betroffenen Transitachsen 4 00

Verbände und Organisationen 12 35

Tabelle 6 Stellungnahmen zu Frage 4 des Fragenkatalogs

Befürwortende:

Kantone: AI, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZG.

Verbände, Parteien und Organisationen: SAB, ACVS, ALPI, AUTOS, VSS, VCS, ROADC, VOEV, ROUTS, AGBLU, POST und KAPOW.

Gegner:

Kantone: keine

Verbände, Parteien und Organisationen: ASTAG, SVLT und LOUS.

Verzicht auf STN:

Kantone: AG, AR, BL und BS

Verbände, Parteien und Organisationen: KKJPD, SVSP, FKS, NGF und SUVA.

Bemerkungen der Befürwortenden:

• BE, OW und NW weisen darauf hin, dass die Umsetzung und die Durchsetzung im Vollzug mittels stationärer und mobiler Kontrollen Zusatzaufwand generieren würden.

• JU bringt ein, dass im Artikel 9 die Kontrolle von mittels AFV - LAPI gesuchten Fahrzeugen ergänzt werden sollte:

FV: «...sind bei den Kontrollen technische Hilfsmittel einzusetzen, um gesuchte, ausgeschriebene Fahrzeuge zu kontrollieren.»

• SO verlangt, der Vollzug müsse auf sachgerechte Weise sichergestellt werden. Insbesondere dadurch, dass:

o sich die Kennzeichnung «Geländefahrzeug» direkt aus dem Fahrzeugausweis ergebe. Die Abklärung aufgrund der Angaben in der Typengenehmigung sei nicht zumutbar.

o die massgebende Ausrüstung mit Assistenzsystemen dem Fahrzeugausweis entnommen werden können (z. B. bestimmter Codes).

o klar sei, ob die Kennzeichnung «Geländefahrzeug» nur bei Neuzulassungen verlangt werde oder ob sie im Zulassungsdokument nachgetragen werden müsse.

• SZ weist darauf hin, dass der Aufwand für die Kontrollorgane, festzustellen, welche Fahrzeuge in Abhängigkeit des Zulassungsdatums über welche Assistenzsysteme verfügen müssen, erheblich sein werde.

• Laut ALPI und VCS müsse die Regelung dem Fahrpersonal schon am Zoll kommuniziert werden. Durch die Kontrolle beim Zoll würde die Verkehrssicherheit gesteigert und es könne Umwegverkehr verhindert werden.

• ALPI und VCS ergänzen, dass auch auf den Zufahrtsstrecken Stichprobenkontrollen erfolgen sollen, wenn bei Fahrzeugen angegeben wird, dass sie Transitfahrten machen.

Bemerkungen der Gegner:

• keine

14/22 ASTRA-D-86DA3401/290