Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/108: Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung zur Umsetzung der Standesinitiative 17.304 («Sichere Strassen jetzt!») · 22 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/25/11
• BE, SO und ASTAG weisen darauf hin, dass Betroffene die in ihren Fahrzeugen verbauten Assistenzsysteme nicht hinreichend kennen, was zu Unklarheiten und Unsicherheiten führe.
• BE und SO erwähnen trotz grundsätzlicher Anerkennung des Anliegens, dass die Kontrolle dieser Ausrüstungsvorgaben vor Ort aufwändig werde und meist nur durch Spezialisten umsetzbar sei, was die Kontrollaufgabe erschwere. Beim Vollzug durch die Polizeikorps der Kantone und durch das BAZG würden sich daher Probleme ergeben.
Bemerkungen der Gegner:
• SO, ECOS, SGV, ASTAG, STRAS und VFAS bemängeln, dass durch die Regelung gemäss Artikel 45a SVG keine zusätzliche Sicherheit erkennbar sei.
• TI kritisiert, dass die Regelung zu einer Verringerung der Verkehrssicherheit und Zunahme der Verschmutzung durch Ausweichverkehr auf dem untergeordneten Strassennetz entlang der Verbotsstrecken führe.
• TI und STRAS erwähnen, die Regelung bewirke eine zusätzliche Belastung für Transporteure im Binnenverkehr, insbesondere für diejenigen, die im Bereich der betroffenen Strecken tätig sind.
• SO, SVP, ECOS, SGV, ASTAG, STRAS, VFAS, SVLT und LOUS bezeichnen die Regelung in Bezug auf die Elemente der Klarheit, Willkürfreiheit und Verhältnismässigkeit als problematisch, was den verfassungsmässigen Grundsatz der Rechtssicherheit tangiere.
• ASTAG und STRAS sehen keine andere Alternative, als ganz auf eine Umsetzung von Artikel 45a SVG auf Verordnungsstufe zu verzichten.
• ASTAG und STRAS sehen in der Regelung einen nicht zu rechtfertigenden Bürokratieaufwand.
• ECOS verlangt, den Handlungsspielraum aus Artikel 45a Absatz 5 SVG weiter auszunutzen.
• SO, SVP und ECOS vermissen Hinweise auf die Notwendigkeit aufgrund der nicht erkennbaren Unfallhäufigkeit.
• SGV und VFAS kritisieren die vorgesehene Ausrüstungspflicht mit Assistenzsystemen, weil diese zu hohen zusätzlichen Kosten führe.
• Laut ASTAG genügen behördliche Informationen des ASTRA in Anbetracht der betroffenen Rechtsgüter und der mit der Vorlage verknüpften Strafdrohung nicht.
• SGV, VFAS, ECOS und ASTAG verweisen auf die ablehnende Haltung zur vorausgegangenen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes.
• SAB verweist auf die grundsätzliche positive Haltung zum Vorhaben und die Unterstützung der Revision des Schwerverkehrsgesetzes SVG im Rahmen der Vernehmlassung und im Parlament.
Fragebogen Frage 2: Sind Sie mit den Ausnahmen gemäss Artikel 29a Absatz 2 E-SSV
einverstanden?
Kategorien Ja Nein Verzicht auf STN Kantone 10 104
Kantone der betroffenen Transitachsen 0 40
Verbände und Organisationen 12 83
Tabelle 4 Stellungnahmen zu Frage 2 des Fragenkatalogs
Befürwortende:
Kantone: AI, BE, FR, GE, GL, JU, SG, SH, SZ und VD
Verbände, Parteien und Organisationen: GRUEN, SVP, SAB, ACVS, FKS, AUTOS, VSS, ROADC, VOEV, ROUTS, AGBLU und POST.
Gegner:
Kantone: GR, LU, NW, OW, SO, TG, TI, UR, VS und ZG,
Verbände, Parteien und Organisationen: ECOS, ALPI, ASTAG, VCS, SVLT, LOUS, SUVA und KAPOW.
Verzicht auf STN:
Kantone: AG, AR, BL und BS
8/22 ASTRA-D-86DA3401/290