Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/108: Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung zur Umsetzung der Standesinitiative 17.304 («Sichere Strassen jetzt!») · 22 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/25/11
5 Die Vorlage im Einzelnen
Nachfolgend werden die einzelnen Änderungen analog Auflistung im Erläuternden Bericht und die entsprechenden Ergebnisse zu den im Fragebogen aufgeführten Fragen zusammengefasst.
Fragebogen Frage 1: Sind Sie grundsätzlich mit dem Vorschlag zur Änderung der
Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) einverstanden?
Kategorien Ja Nein Verzicht auf STN Kantone 15 54
Kantone der betroffenen Transitachsen 2 20
Verbände und Organisationen 13 123
Tabelle 3 Stellungnahmen zu Frage 1 des Fragenkatalogs
Befürwortende:
Kantone: AI, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, SG, SH, SZ, TG, VD, VS und ZG
Verbände, Parteien und Organisationen: GRUEN, SPS, ACVS, FKS, ALPI, AUTOS, VSS, VCS, ROADC, VOEV, ROUTS, SUVA und POST.
Gegner:
Kantone: NW, OW, SO, TI und UR
Verbände, Parteien und Organisationen: SVP, SAB, ECOS, SGV, BFU, ASTAG, VFAS, STRAS, SVLT, LOUS, AGBLU und KAPOW.
Verzicht auf STN:
Kantone: AG, AR, BL und BS
Verbände, Parteien und Organisationen: KKJPD, SVSP und NGF.
Bemerkungen der Befürwortenden:
• BE erwähnt, dass bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung vom Bund eine Entschädigung für den auf Seiten der Kantone entstehenden Mehraufwand vorzusehen sei.
• FR erkennt ein Problem in den Kosten für die Anschaffung der Ausrüstung, die für die Kontrollen benötigt wird, sowie in den Kosten für die Ausbildung des Personals.
Übereinstimmende Bemerkungen von Befürwortern und Gegnern:
• BE, NW, OW, UR, SO, SVP, ACVS, ECOS, ASTAG, KPOW und STRAS erklären, dass die Regelung eine Umsetzung vorsehe, die durch die von der Schweiz übernommenen EU-Vorschriften bereits zum grossen Teil realisiert sei oder sich in der Umsetzung befinde. Es sei auch ohne die Regelung davon auszugehen, dass bis 2027 nahezu alle schweren Transportmotorwagen im alpenquerenden Verkehr mit Sicherheitssystemen ausgerüstet sind. Die Umsetzung im Rahmen der Zulassung könne entlang von Technologiezyklen und internationalen Entwicklungen erfolgen.
• NW, OW, UR, ACVS und KPOW verweisen auf das Schweizer System mit der LSVA, welches massgeblich dazu beigetragen habe, dass fast ausschliesslich neuere Fahrzeuge im Transitverkehr eingesetzt werden, die meist nicht älter als 5 bis 7 Jahre sind. Dadurch sei auf dem gesamten Strassennetz sichergestellt, dass die Fahrzeuge, die unterwegs sind, mit Assistenzsystemen ausgestattet sind, die den neuesten Vorschriften entsprechen.
• BE, NW, OW, UR, ACVS und KPOW weisen zudem darauf hin, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht nur für Strecken der Transitrouten im Alpenraum gelten sollten. Assistenzsysteme sollen die Verkehrssicherheit auf dem gesamten Schweizer Strassennetz erhöhen.
• BE, SO, SAB, STRAS und ASTAG begrüssen Massnahmen für die Verkehrssicherheit. Nachvollziehbar sei auch das Anliegen der Standesinitiative und die Bedürfnisse der Alpenkantone, die Verkehrssicherheit besonders an den Alpenübergängen zu erhöhen.
7/22 ASTRA-D-86DA3401/290