Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/108: Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung zur Umsetzung der Standesinitiative 17.304 («Sichere Strassen jetzt!») · 22 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/25/11
Fragebogen Frage 6: Sind Sie mit dem Inkrafttreten der Neuregelung per 1. Januar 2026
einverstanden?
Kategorien Ja Nein Verzicht auf STN Kantone 14 64
Kantone der betroffenen Transitachsen 4 00
Verbände und Organisationen 13 54
Private und KMU 0 00
Tabelle 8 Stellungnahmen zu Frage 6 des Fragenkatalogs
Befürwortende:
Kantone: AI, GE, GL, GR, NW, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, VS und ZG.
Verbände, Parteien und Organisationen: SAB, ACVS, FKS, ALPI, AUTOS, VSS, VCS, ROADC, VOEV, ROUTS, AGBLU, POST und KAPOW.
Gegner:
Kantone: BE, FR, JU, LU, SO und TG.
Verbände, Parteien und Organisationen: GRUEN, ASTAG, STRAS, SVLT und LOUS
Verzicht auf STN:
Kantone: AG, AR, BL und BS
Verbände, Parteien und Organisationen: KKJPD, SVSP, NGF und SUVA.
Bemerkungen der Befürwortenden:
• Die vom Kanton VS beschlossenen Massnahmen zur Verringerung der Risiken durch Gefahrguttransporte am Simplon im Rahmen der Roadmap 2025 würden durch eine schnellere Umsetzung erheblich verstärkt.
• VS, SAB, AGBLU und GRUEN sprechen sich dafür aus, die antragsgemäss angepasste Neuregelung bereits früher in Kraft zu setzen (z. B. 1.1.2025).
• Laut SAB, AGBLU und GRUEN seien die Gründe für ein Zuwarten bis 1.1.2026 nicht erkennbar, zumal gemäss Gesetz eine Übergangsfrist von 5 Jahren gilt.
• ALPI und VCS sehen als Mittel zur Durchsetzung und Kommunikation, einen Schwerpunkt auf dieses Thema bei den Kontrollen der Zollbehörden und der Polizei zu legen.
Übereinstimmende Bemerkungen von Befürwortern und Gegnern:
• JU, ALPI und VCS erachten eine gute Kommunikation als entscheidend. Eine frühzeitige, effektive Kommunikation der neuen Anforderungen und Regelungen in den betroffenen Kreisen, auch im Ausland, sei wichtig, damit es nicht zu Verwirrung und Ärger kommt.
• SAB, ALPI, VCS, AGBLU und GRUEN merken an, dass es mit zwei Jahren seit der Gesetzesrevision und 8 Jahren seit der Initiative sehr lange gedauert habe für die Ausarbeitung der Verordnungsanpassungen.
Bemerkungen der Gegner:
• Laut BE und TG sollte die Umsetzung des Anliegens ausschliesslich über die Erneuerung der Fahrzeugflotte gesteuert werden.
• FR, JU erachten die Umsetzung per 1.1.2026 als zu früh.
• Gemäss FR seien vor der Umsetzung noch zu viele Punkte zu klären.
• JU bekundet, dass für die Einrichtung der Infrastruktur, die Anpassung des Fahrzeugparks und die Ausrüstung der Kontrollorgane mit dem erforderlichen Kontrollmaterial mehr Zeit eingerechnet werden müsse.
• LU merkt an, dass für die Inkraftsetzung der Neuregelung eine Übergangsfrist von mindestens 7 Jahren vorgesehen werden sollte. Für bestimmte Fahrzeuge, die sonst bereits Anfang 2029 nicht mehr wie vorgesehen eingesetzt werden können, würde dies ansonsten Treu und Glauben widersprechen.
17/22 ASTRA-D-86DA3401/290