Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/19: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 18 Seiten
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Inhalt der Vorlage
Die Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» beauftragt den Bundesrat, zu garantieren, dass Taggelder auch in solchen Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat.
Der Bundesrat beantragt, Artikel 8 UVG mit einem Absatz 3 zu ergänzen. Dieser sieht vor, dass Rückfälle und Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht durch das UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahres ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten. Weiter beantragt der Bundesrat, Artikel 16 UVG mit einem neuen Absatz 2bis zu ergänzen, wonach im obenerwähnten Fall von Rückfällen und Spätfolgen Anspruch auf Taggeld besteht. Diese neue Bestimmung regelt auch die konkrete Ausgestaltung des Taggeldanspruchs.
Das auf die neue Bestimmung zurückgehende Taggeld ist subsidiär zu allen anderen Arten von Erwerbsausfallentschädigungen. Es wird nur ausgerichtet, wenn die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt und die Person keinen Anspruch auf ein Taggeld einer Erwerbsausfallversicherung mehr hat. Die Finanzierung wird über eine geringfügige Anpassung der Prämien erfolgen, welche von Gesetzes wegen risikogerecht sein müssen.
Die beantragte Lösung erreicht das mit der Motion verfolgte Ziel und gewährleistet die Auszahlung von Taggeld zur Deckung des Verdienstausfalls infolge einer Arbeitsunfähigkeit, die auf ein ursprünglich nicht versichertes Ereignis zurückgeht. Damit schliesst sie die von der Motion 11.3811 Darbellay anvisierte Rechtslücke.