Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten
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Im Rahmen des Auskunftsrechts erhält die Person eine klare Information des SEM oder der kantonalen Behörde in Bezug auf die Stellungnahmen und den Umstand, dass sie nur teilweise oder gar nicht mitgeteilt werden (Abs. 2). In Bezug auf die Rechtmässigkeit der Einschränkung dieses Auskunftsrechts kann sie sich allenfalls an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden (Abs. 3). Dieser Zugang zur Behörde ist in Artikel 38 Absatz 7 der revidierten EU-VIS-Verordnung geregelt.
Die Verweigerung eines Visums oder einer Bewilligung wird gegenüber der gesuchstellenden Person begründet. Diese Bestimmung muss in der künftigen ETIAS-Verordnung enthalten sein.
Art. 22d Information des SIRENE-Büros
Ist eine Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller im SIS zur Rückkehr ausgeschrieben, informiert die für das Verfahren zuständige Behörde oder die VIS-Stelle das SIRENE-Büro von fedpol. Das Gleiche gilt bei Ausschreibungen in gewissen polizeilichen Bereichen, beispielsweise im Hinblick auf die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren oder zwecks Auslieferung (Art. 9f der EU-VIS-Verordnung, Art. 1 Ziff. 11 der Verordnung [EU] 2021/1134).
Ergibt die automatische Abfrage der anderen europäischen Datenbanken einen Treffer, ist nach der manuellen Verifizierung der Übereinstimmungen das SIRENE-Büro von fedpol zu informieren, wenn die gesuchstellende Person im SIS zur Rückkehr ausgeschrieben ist. Die für die Erteilung von Visa oder Aufenthaltsbewilligungen zuständige Behörde muss daher mit fedpol Kontakt aufnehmen. Im Rahmen einer Konsultation nach der Verordnung (EU) 2018/186010 (SIS Rückkehr) soll bestimmt werden, ob der betreffenden Person trotz der bestehenden Ausschreibung zur Rückkehr ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
In bestimmten Fällen nimmt die nationale VIS-Stelle die nötigen Verifizierungen vor. Bei Bestätigung des Treffers ist das SIRENE-Büro von fedpol über folgende Übereinstimmungen zu informieren:
– die gesuchstellende Person ist zum Zweck der Übergabehaft auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls oder zum Zweck der Auslieferungshaft ausgeschrieben;
– die gesuchstellende Person ist als vermisste oder schutzbedürftige Person, die am Reisen gehindert werden muss, ausgeschrieben;
– die gesuchstellende Person wird im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht und zu diesem Zweck ausgeschrieben;
– die gesuchstellende Person oder das Reisedokument ist zum Zweck verdeckter Kontrollen, Ermittlungsanfragen oder gezielter Kontrollen ausgeschrieben.
10 Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Fassung gemäss ABI. L 312 vom 7.12.2018, S. 1. 24/41