Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten
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sind ausschliesslich dem Radverkehr vorbehalten.28 Dadurch unterscheiden sie sich von den gängigen Formen baulich getrennter Radwege. Durch vertikale Elemente wie Leitpfosten, Poller, kurze Leitschwellen usw. wird der Radverkehr im Grunde getrennt vom motorisierten Individualverkehr geführt. Dies verbessert das Sicherheitsempfinden und den Komfort für Radfahrende. Geschützte Radfahrstreifen kombinieren das hohe Sicherheitsgefühl eines Radwegs mit der schnellen und einfachen Umsetzung eines Radstreifens auf der Strassenoberfläche. Sie sind daher eine sehr gute Lösung, um innerhalb kurzer Zeit eine objektiv und subjektiv sichere Radverkehrsanlage einzurichten. Durch den Einsatz von baulichen Elementen wird ausserdem verhindert, dass der motorisierte Individualverkehr den Radstreifen befährt, dort anhält oder parkiert.29
Das Schweizer Strassenverkehrsrecht äussert sich nicht ausdrücklich zu geschützten Radstreifen. Es enthält jedoch verschiedene Vorschriften, die dem Konstrukt der geschützten Radstreifen entgegenstehen könnten. Diese sollen nachfolgend kurz aufgezeigt und geprüft werden, wobei allfällige Vorschriften und Bewilligungen des kantonalen Strassenbaurechts vorbehalten bleiben:
- Da mit unterbrochenen Linien markierte Radstreifen überfahren werden dürfen, kommen geschützte Radstreifen nur in Zusammenhang mit durchgezogenen Linien in Frage. Mit dieser Markierung wird den Verkehrsteilnehmenden angezeigt, dass nur der Radverkehr auf entsprechender Verkehrsfläche fahren darf. Durchgezogene Linien zur Markierung von Radstreifen sind im geltenden Recht sowie in den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) geregelt.
- Artikel 72 SSV enthält verschiedene Grundsätze zu Markierungen. Nach Absatz 1bissind bauliche Elemente unzulässig, die Markierungen ähnlich sind, mit ihnen verwechselt werden, ihre Wirkung beeinträchtigen oder sonst wie den Eindruck einer strassenverkehrsrechtlichen Bedeutung erwecken können. Dies schliesst aber beispielsweise nicht aus, in einem Tunnel Unterflurleuchten einzusetzen, um die Linienführung optisch zu verstärken und so den Fahrstreifen zu verdeutlichen. Da bereits ein mit ununterbrochenen Linien gekennzeichneter Radstreifen eine Fahrbahn darstellt, die ausschliesslich für den Radverkehr bestimmt ist, beeinflussen die baulichen Elemente von geschützten Radstreifen das Verkehrsverhalten nicht direkt. Sie sind eine Massnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, die keine andere verkehrsrechtliche Bedeutung mit sich bringt.
- Neben den im Bundesrecht vorgesehen Markierungen hat das UVEK gestützt auf Artikel 72 Absatz 5 SSV Weisungen über besondere Markierungen erlassen.30 Diese Markierungen haben zum Zweck, gewisse Gefahrensituationen zu verdeutlichen, an geltende Vorschriften zu erinnern bzw. diese hervorzuheben oder auf eine geeignete Querungsmöglichkeit für Fussgänger hinzuweisen. Es handelt sich um spezifisch vorgesehene Markierungen, die teilweise auch mit baulichen Massnahmen verbunden sind (z. B. mit Vertikalversätzen). Geschützte Radstreifen können indes nicht als spezielle Markierungen bezeich-
28 Siehe mit Blick auf das deutsche Recht ADFC-Positionspapier «Geschützte Radfahrstreifen», Ziff. 2.2, www.adfc.de > Themen A-Z > Im Alltag gut gemachten Radverkehr, Infrastruktur > Geschützte Radfahrstreifen – Protected Bike Lanes; Weiterlesen > Medien zum Artikel (nachfolgend: «ADFC-Positionspapier»).
29 ADFC-Positionspapier, Ziff. 2.2.
30 www.astra.admin.ch > Fachleute und Verwaltung > Vollzug Strassenverkehrsrecht > Weisungen, Richtlinien, Kreisschreiben > Weisungen > Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn vom 20. Mai 2020.